Elternteilzeit- Anspruch auf bisherige Stelle?

6. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jule4ne
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Elternteilzeit- Anspruch auf bisherige Stelle?

Hallo, zusammen, ich habe kürzlich ein Baby bekommen und habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt, wobei ich im Antrag auch geschrieben habe, dass ich nach einem Jahr in Elternteilzeit wieder arbeiten werde. Heute teilte mir mein Arbeitgeber mit, dass ich in der Elternteilzeit keinen Anspruch auf meine bisherige Stelle hätte, sondern erst nach den 2 Jahren Elternzeit. Kann mich mein Arbeitgeber nun beliebig in dem einen Jahr einsetzen oder habe ich doch Anspruch auf meine bisherige Stelle? Vielen Dank schon mal

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Auf exakt 'deine Stelle' hast du weder bei einer Beschäftigung in der Elternzeit noch danach einen Anspruch. Wohl aber auf eine gleichwertige Stelle.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jule4ne
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Meine Stelle war in der Führung und ist nur einmalig im Betrieb.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)

Wenn es nur den einen gleichwertigen Arbeitsplatz gibt, dann hat man nach Ende der Elternzeit Anspruch auf den einen Arbeitsplatz. Aber nicht während der Elternzeit.
Wenn die Stelle, die Ihnen der Arbeitgeber anbietet, Ihnen nicht zusagt, können Sie ja während der Elternzeit woanders arbeiten, ganz zu Hause bleiben (und die Elternzeit genießen) oder die Elternzeit vorzeitig beenden (und in Vollzeit auf den alten Arbeitsplatz zurückkehren).
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet Ihre bisherige Vollzeitstelle in Teilzeitstellen aufzuteilen, damit Sie während der Elternzeit (vorübergehend) Teilzeit auf der alten Stelle arbeiten können.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Ich glaube bei dir liegt ein Missverständnis vor. Elternzeit wird ja noch beantragt, sondern mitgeteilt. Da genehmigt der AG nichts. Deine Mitteilung, dass du gerne nach einem Jahr in Teilzeit wieder arbeiten möchtest ist nett, bindet den AG aber an nichts. Deinen Arbeitsplatz bzw. eine Stelle für dich muss er erst nach Ablauf der Elternzeit bereit stellen.
Du darfst während der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Auch woanders als bei deinem AG. Du hast aber keinen Anspruch darauf. natürlich machen die meisten AG eine Beschäftigung in diesem zweiten Jahr möglich, sie müssen es aber nicht.

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