Elternteil unterschreibt nicht Ausbildungsvertrag

21. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ginia
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternteil unterschreibt nicht Ausbildungsvertrag

Mutter weigert sich Ausbildungsvertrag zu unterschreiben
Ich, 17 Jahre, möchte mich gerne für eine Ausbildung im nächsten Jahr bewerben. Meine Mutter weigert sich jedoch jegliche Ausbildungsverträge aus der gewählten Stadt zu unterschreiben, da sie nicht möchte, dass ich dort zu meinem Freund ziehe.
Jegliche Gespräche bringen keinen Erfolg.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß, was ich dagegen tun kann?!
Vielen Dank schon einmal.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Im Prinzip gar nichts, weil sie nun mal zustimmen muß. Im Übrigen dürfte die Frage im Unterforum Familienrecht besser aufgehoben sein.

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4x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Bewerben kannst Du Dich alleine, wo immer Du willst. Bis der Vertrag unterschrieben werden musst, bist Du vermutlich volljährig.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6466x hilfreich)

@nick
"bewerben" kann sie sich durchaus. aber dann ...

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Natürlich kann sich eine Minderjährige alleine bewerben. @ Nick: wo steht, dass das nicht geht?

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Sollte bis zum Ausbildungsbeginn die Volljährigkeit erreicht sein, wird der AG sicher auch mit sich darüber reden lassen, dass er mit der Übersendung des Vertrags zur Eintragung bei der Kammer bis zum Geburtstag wartet. Dann kann auf die Unterschrift verzichtet werden.

Falls der Geburtstag nach dem Ausbildungsbeginn liegt: Im Notfall lässt sich eine von der Erziehungsberechtigten verweigerte Unterschrift auch durch eine gerichtliche Anordnung ersetzen.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Eine Bewerbung ist lediglich eine unverbindliche Anfrage. Führt rechtlich gesehen zu keinerlei Verpflichtungen. Damit kann das die 17-jährige auch alleine machen.

wirdwerden

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