Elterngeld und Firmenfahrzeug

11. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kazan
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)
Elterngeld und Firmenfahrzeug

Hallo,

ich habe 2 Monat Elternzeit genommen.
Gleichzeitig habe ich den Firmenwagen behalten müssen, da ich für meine Firma weiter c.a. 20h/ Woche gefahren bin.

Der Wagen wurde in dieser Zeit nur für c.a. 100 km privat genutzt (laut Fahrtenbuch).
Das werde ich in meiner Steuererklärung auch so angeben und eine entsprechend gute Steuererstattung bekommen.

In meiner Verdienstabrechnung ist der Wagen jedoch erst einmal mit der 1% Regel abgerechnet.

Die Elterngeldstelle will jetzt meine Verdienstabrechnung um mein Elterngeld nachträglich zu überprüfen. Wenn der Wagen zum vollen 1% Satz angesetzt wird, muss ich das gesamte Elterngeld (c.a. 800 €) zurückerstatten.

Was kann ich tun, um das zu vermeiden? Immerhin habe ich den Wagen privat nur im Wert von vielleicht 40 € benutzt, in der Verdienstabrechnung steht aber erst einmal ein 20 Mal höherer Wert.

Was ratet Ihr mir kann ich tun?



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Den Sachverhalt der Elterngeldstelle genauso mitteilen, wie du ihn uns hier geschildert hast. Und darum bitten, die Überprüfung des gezahlten Elterngeldes bis zum Vorliegen des Steuerbescheides 2012 ruhen zu lassen.

Sollte diesem Wunsch nicht entsprochen werden, dann kannst du den Bescheid ja anfechten.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kazan
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Das wurde abgelehnt mit der Bemerkung das laut Gesetz ausschliesslich die Gehaltsabrechnung relevant sei. Inhalte aus der Steuererklärung kommen grundsätzlich nicht zur Anwendung. Was kann ich noch tun?

-- Editiert Kazan am 16.10.2012 11:00

2x Hilfreiche Antwort

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