Eltern dürfen ihre Kinder in gewissem Rahmen auch heute noch züchtigen

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Das stimmt so nicht: Eltern haben kein Recht, ihre Kinder zu schlagen

Mehr dazu: Seit dem Jahr 2000 ist das elterliche Züchtigungsrecht endgültig passé. Verboten sind nicht nur Schläge, sondern auch das Einsperren, unnötig festes Zupacken sowie verbale Äußerungen der Verachtung. Eltern, die gegen diese Verbote verstoßen, machen sich nicht nur wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung oder Beleidigung strafbar; sie riskieren auch zivilrechtliche Sanktionen bis hin zur Entziehung des elterlichen Sorgerechts.