Elterliche Sorge und Umgang
Mehr zum Thema: Familienrecht, Elterliche Sorge, Sorgerecht, UmgangsrechtDas Sorgerecht oder auch die elterliche Sorge regelt das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl Ihres Kindes und für sein Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten. Die elterliche Sorge beinhaltet insbesondere, wer über den Aufenthaltsort des Kindes und alle das Kind betreffenden Angelegenheiten bestimmen darf. Grundsätzlich bleibt es bei der Trennung oder Scheidung der Ehegatten bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Von den Eltern wird erwartet, dass sie sich über die Kindesbelange einigen. Wenn Streit zwischen den Eltern über das Sorgerecht besteht, entscheidet das Familiengericht unter dem Gesichtspunkt, was dem Kindeswohl am besten entspricht.