Hallo,
Beispiel:
Ein 16 jähriger fährt mit der Straßenbahn "schwarz" und soll jetzt 40 € zahlen, macht er aber nicht.
Sind in diesem Fall die Eltern verpflichtet die 40 € zu zahlen?
Elterhaftung?
19. September 2008
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Frage vom 19. September 2008 | 16:06
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Elterhaftung?
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#1
Antwort vom 19. September 2008 | 16:50
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
Offenbar können Jugendliche mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit im Alter von 7 bis 18 Jahren nicht zur Zahlung des
erhöhten Beförderungsentgeltes herangezogen werden, wie dem nachfolgend verlinkten Artikel zu entnehmen ist.
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=486
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