Elektrozaun für Hunde - erlaubt oder nicht?

31. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nina187
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Elektrozaun für Hunde - erlaubt oder nicht?

so, da mir schlechter Stil vorgeworfen wurde, einen Thread mit einem zusammenhängendem Thema aufzuwärmen und dieser direkt geschlossen wurde, hier also nochmal ganz "neu und sauber":

Weil die Straße noch nicht ausgebaut ist, können wir in unserem Neubaugebiet noch keine festen Zäune errichten.
damit meine Hunde aber schon mal (wir warten seit einem Jahr auf die Straße) auf die Wiese können, habe ich ca. 3 m von der Grundstücksgrenze zurück gesetzt einen 1,5m hohen Wildtierzaun aufgestellt.
Einer meiner Hunde hat sich schön unten durch gedrückt und ist direkt auf der nächsten Schnellstraße angefahren worden. Alles gut gegangen, ausser ein paar Schürfwunden und einem Schock.
Damit das nicht nochmal passiert - oder er auch nur ausbüchst und bei den Nachbarn ein Häufchen hinterlässt - habe ich zusätzlich noch einen 1m Elektrozaun aufgestellt. Innerhalb des Wildtierzauns, damit von außen schon mal keiner ran kommt. auch kann mein lieber Hund so nicht mehr am Zaun "zupfen". Der Wildtierzaun ist nicht sonderlich stabil. habe die Pfosten ja nicht einbetoniert weil ist nur vorläufig.
Ich habe auch zu beiden Straßenseiten "Achtung Elektrozaun" Schilder dran gehängt. dabei muss man ja schon mal 3 m auf mein Grundstück laufen um überhaupt ran zu kommen.
Die Nachbarn direkt dran haben kleine Kinder. Ich habe den Eltern bescheid gesagt - kein Problem.

Jetzt gibt es aber tatsächlich Spaziergänger, die mich beim Ordnungsamt angezeigt haben und eine Amtstierärztin kam zur Kontrolle.
Sie hat mir untersagt, den Elektrozaun zu betreiben. Das dürfe man nur bei Schafen oder Rindern.
Ich habe nochmals die Tierschutzverordnung durchforstet. Die Halsbänder mit Strom sind verboten und in einem Zwinger (habe ich nicht) darf keine Stromführende Leitung in Reichweite der Hunde sein. Mit letzterem ist wohl gemeint, dass man die Zuleitung zur Lampe so verlegen muss, dass die im Zwinger gelangweilten Hunde nicht dran rum kauen können.
Ein stabiler Zwinger brauch ja auch keine zusätzliche Ausbruchssicherung durch Stromtaktgeber.

In diesem Thread hier hat ein Rechtsanwalt schön alles mit "KÖNNTE gegen Landesbauordnung" usw geschrieben und wenn man genauer beraten werden will, soll man ihn doch per email anschreiben *Kasse klingelt*

In den nachfolgenden Beiträgen wird dann geschrieben .... ist in Wohngebieten verboten... usw.

Wo steht denn, dass das in Wohngebieten verboten ist?
Bzw. in meinem Fall: wo steht, dass man Hunde nicht damit am ausbrechen hindern darf?
Meine Hunde haben ein Stockmaß von 65 cm. Da ist ein Schaf oder ne Ziege auch nicht größer.

Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nina187
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

da es im anderen Thread nicht mehr geht, möchte ich hier die Gelegenheit ergreifen, dir auf deine vielen Fragen zu antworten @Harry van Sell :

Zitat (von Nina187):
Uralter Thread, aber ich greife ihn auf:

Zitat:
Schlechter Stil
Eigenes Problem = eigener Beitrag

Ich kenne es aus anderen Foren: Zu dem Thema gibt's doch schon einen Thread, warum wird jedesmal wieder ein neuer aufgemacht??!
Das liebe Internet. man kann es nicht allen recht machen.
aber gut, hier ist der neue Thread.


Zitat (von Nina187):
Sie hat mir untersagt, den Elektrozaun zu betreiben.
Zitat:
Schriftlich oder mündlich?

schriftlich

Zitat (von Nina187):
Das dürfe man nur bei Schafen oder Rindern.
Zitat:
Da wird sie ja bestimmt eine Rechtsgrundlage benannt haben?

nein, sonst würde nich nicht in einem Internetforum fragen.
Mit einer Amtstierärztin vom Veterinäramt diskutiert man nicht, sonst ist man seine Tiere schneller los als man PIEP sagen kann.
Habe selbst die Tierschutzverordnung durchwühlt und nix gefunden. Daher nun meine Frage hier.


Zitat (von Nina187):
Einer meiner Hunde hat sich schön unten durch gedrückt
Zitat:
Leichte Erziehungs- / Kontrolldefizite? Könnte bei einem Stockmaß von 65 cm die nächste Baustelle werden ...

Der hört wunderbar. Nur war ich doch tatsächlich mal im Bad und habe nicht wie eine Helikoptermutter den Hund aus dem Garten zurückgerufen. Hat aber auch absolut nix mit meiner Frage nach der Rechtslage zum Elektrozaun zu tun, oder?

Zitat (von Nina187):
Der Wildtierzaun ist nicht sonderlich stabil. habe die Pfosten ja nicht einbetoniert
Zitat:
Sollte man eventuell mal nachholen?

bitte nochmal genau oben lesen. Hier die Stichworte: können noch keine festen Zäune errichten ... 3m von der Grundstücksgrenze entfernt.
Würdest du da Pfosten einbetonieren, wo später mal Wiese/Beete sein sollen? Wohl kaum.
Daher will ich das ganze ja auch unterstützen durch den provisorischen Elektrozaun. bis wir endlich endlich irgendwann mal richtige Zäune aufstellen können. (Bau hätte angeblich Mitte Mai losgehen sollen. bisher ist noch nichts passiert. bin mal gespannt, ob sich dieses Jahr noch was tut.

falls du noch Infos zur Rechtslage hast, kannst du dich gerne nochmal melden. ansonsten: schönen Tag noch!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Nina187):
Mit einer Amtstierärztin vom Veterinäramt diskutiert man nicht, sonst ist man seine Tiere schneller los als man PIEP sagen kann.

Wenn man sich dessen bewusst ist, dann mach was sie sagt. Denn alles andere wäre wohl eine Diskussion für die Amtstierärztin ...



Zitat (von Nina187):
Habe selbst die Tierschutzverordnung durchwühlt und nix gefunden. Daher nun meine Frage hier.

Es gibt keine generelle Beschränkung auf Schafe und Rinder. Es mag aber sein, das es regional gültige Verordnungen gibt, die das regeln.


Wenn die Amtstierärztin keine Rechtsgrundlage bezüglich der Beschränkung auf Schafe und Rinder nennen kann, dann hätte sie bei einer entsprechenden Klage ein Problem.

Nur hätte man dann das Problem, mit dem PIEP...
Wenn die Amtstierärztin tatsächlich so drauf ist, müsste man wählen. Will man "Recht haben" oder "Hund haben".


Allerdings gibt es ein generelles Verbot für elektrische Zäune im Zusammenhang mit Tieren:
§3 Tierschutzgesetz:
...
ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist,
...

Hund sind aber kein Nutzvieh, also Vorschrift finden, die das für Hunde erlaubt. Mir wäre keine bekannt, aber man kann man mal schauen was regional so gilt.

Und wenn das vor Gericht geht, wird die Amtstierärztin sicherlich entsprechend anwaltlich vertreten, die werden das dann schon von der Argumentation her korrigieren.



Zitat (von Nina187):
Hier die Stichworte: können noch keine festen Zäune errichten ...

Doch, man kann. Man will nur nicht.
Das ist schon ein Unterschied der dann auch vor Gericht bewertet würde.
Da der Elektrozaun nicht mste Lösung.



Zitat (von Nina187):
Der hört wunderbar. Nur war ich doch tatsächlich mal im Bad und habe nicht wie eine Helikoptermutter den Hund aus dem Garten zurückgerufen.

Eigentlich braucht es keine Helikoptermutter, wenn der richtig erzogen ist, weis er "da Grenze, nicht ohne Mutti drübergehen".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TochterX
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)






Allerdings gibt es ein generelles Verbot für elektrische Zäune im Zusammenhang mit Tieren:
[i]§3 Tierschutzgesetz:
...
ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist,
.

Wird hieraus geschlussfolgert, dass ein Elektrozaun das artgemäße Verhalten des Tieres einschränkt? Das ist m.E. falsch. Hier sind Geräte gemeint, die Leinen, Geschirre, Gerten etc. verändern. Ein Elektrozaun schränkt den Hund nicht in seiner Bewegung ein, sondern schränkt lediglich seinen Aktionsradius ein. Ein Elektrozaun zwingt den Hund auch nicht zur Bewegung. Ein Elektrozaun muss - ebenso wie er auf die Empfindungsschwelle eines Großtieres wie Rind oder Pferd einzustellen ist - auch auf die Empfindungsschwelle eines Hundes eingestellt werden, so dass dem Hund weder erheblicher Schmerz, Leiden oder Schaden zugefügt wird.
Die zitierte Norm ist in Richtung 'Hund' nicht ausreichend. Was ausreichend für ein Verbot sein könnte, ist die Tatsache, dass hier ein Kleintier gezielt beeinträchtigt wird, dessen Toleranzen die anderer Kleintiere bei weitem übersteig. Da nun aber alle Tiere vor Schmerzen, Leiden oder Schäden geschützt werden müssen, deren Schmerzen, Leiden oder Schäden nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften nicht zulässig sind, muss der Elektrozaun auf die Toleranzschwelle des voraussichtlich Kleinsten, was als Kleintier in diesem Zusammenhang gilt, abgesenkt werden - besonders in Anbetracht der geringen Höhe des Elektrozauns (ca. 50cm?). Also auch Katzen und oder Vögel (Hecke). Das macht den ganzen Zaun überflüssig, und vielleicht findet man deshalb so wenig Aussagekräftiges zu Elektrozäunen gegen Kleintiere. Und die geringe Höhe, die sich aus dem Stockmaß des Hundes ergibt, trägt tatsächlich zur möglichen Gefährdung eines Kleinkinds bei, das zum Nachbarbesuch ausgebüchst ist.

Also kein Elektrozaun.

1x Hilfreiche Antwort

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