Elektriker benötigt wer bezahlt?

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
anduinbln
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Elektriker benötigt wer bezahlt?

Hallo, folgender Sachverhalt
Mieter A hat einen Mietvertrag mit Baugenossenschaft B in diesem mietvertrag ist ein elektroherd inbegriffen und festgehalten.
Dieser Elektroherd hat seit Neujahr einen Defekt.
Dieser Defekt bewirk das der enstprechende Herd nicht mehr einzuschalten ist. A hat dies B gemeldet und dieser hat jedoch nach 5 Tagen immernoch keine Reaktion gezeigt.

A wird das geld knapp täglich einen Imbiss aufzusuchen um sich zu ernähren. A hat nun auch im vertrag einen Notfallnumemr des Elektrikers vorhanden. Kann A diesen Fall nun dem Vertragselektriker von B rufen und die Reperatur des herd beftragen und B übernimmt die Kosten?
A steht sonst ohne Möglichekeit da seine Lebensmittelkosten zu decken und müsste über das Wochenende auf Low level verleben.

Bitte um Informationen ob A diesen Weg wählen kann.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die reparatur ist offenbar sache des vm. ich würde wohl - nach der ersten meldung des mangels - eine zweite meldung machen und mitteilen, dass ich von diesem notruf gebrauch mache und dir rechnung von der miete abziehen. selbst wenn die notwendigkeit hinterher bestritten würde: es geht gewiss nicht um existenzgefährdende summen. und da wäre mir warmes essen allemal wichtiger.

... aber davor noch eine andere frage: was steht im vertrag zu kleinreparaturen?

-- Editiert von blaubär49 am 04.01.2008 17:48:35

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

In der größten Not schmeckt die Wurst auch ohne Brot.

A hat dies B gemeldet Wie ?

A hat nun auch im vertrag einen Notfallnumemr des Elektrikers vorhanden.

Was ist denn dazu genau formuliert ?

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#3
 Von 
anduinbln
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

A hat B dies über die von B zu verfügunggestellten Formulare gemeldet und die den Hauswart zur Hand gegeben wie von B im Mietvertrag gefordert

Zu den Notfallnummern ist folgendes festgehalten:
Die Zentrale der Baugenossenschaft B ist unter der Telefonnummer: xx xx xx -x erreichbar.
Außerhalb der Geschäftszeiten können Sie unsere Notdienst-Telefonnummern anrufen.

Unter diesen Notruftelefonummern ist für A für alle Angelegenheiten ein Vertragsunternehmen angegeben unter anderem auch der Elektriker.

-- Editiert von anduinbln am 04.01.2008 17:58:02

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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

und die den Hauswart zur Hand gegeben wie von B im Mietvertrag gefordert

Was meint denn der Hauswart zu der Angelegenheit ?

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#5
 Von 
anduinbln
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Hauswart ist nur Anlaufstelle leitet diese weiter an B. Dies ist ein "Service" von B um Kosten zu sparen. So Aussage von Hauswart. Somit hat der Hauswart von A keinen Einfluss auf den Sachverhalt. (Leider)

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ich meine ja auch keinen Einfluß.
Aber so etwas wird doch so oder so ähnlich schon einmal vorgekommen sein.
Kann der Hauswart da nicht auf einen reichen Schatz von Erfahrung zurückgreifen ?

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