Einzelunternehmer und mehrere Firmennamen?

10. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
02012013
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)
Einzelunternehmer und mehrere Firmennamen?

Liebe Mitglieder,

ich suche schon länger eine Antwort auf meine Frage. Der Stb will dafür mehrere Hundert Euro haben....

Ich bin Einzelunternehmer im Bereich Dienstleistungen (Beratung und Ausführung) nun will ich mich in den Bereich Dienstleistungen (Hochzeitsagentur) einsteigen. Da ich Einzelunternehmer bin, läuft Steuerrechtlich alles zusammen, wie ist es aber mit den Firmennamen? Darf ich nur einen haben oder auch 2? Also z. B. meine aktuelle Firma nennt sich z. B. Dienstleistungen Huber und die Hochzeitsagentur soll heißen TrauDich. Also so sollen beide Firmen nach außen auftreten und erwecken natürlich erstmal als seien es 2 Unternehmen. Im Impressum stehen natürlich die gleichen Angaben.

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Bei der IHK wurde mir einmal gesagt, dass der Name der Firma im Internet und auf Visitenkarten egal sei, solange man einiges beachte.

MfG KO

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von 02012013):
Ich bin Einzelunternehmer

Welche Rechtsform? Eingetragener Kaufmann?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
02012013
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Einzelunternehmer

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Die schlechte Nachricht: Du hast keine Firma, also darfst Du auch keinen Firmenamen führen.

Die gute Nachricht: Du hast ein Unternehmen, also darfst Du mindesten eine entsprechende Untermehmensbezeichnung führen.

Wie Du das nun aufteilst, ob Du nun für diverse Tätigkeiten unterschiedliche Untermehmensbezeichnungen nimmst oder eine Untermehmensbezeichnung mit diversen Marken, das bleibt Dir überlassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


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