Einzelunternehmen, zusätzlich GmbH gründen - Fragen!

22. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
elektrotechniker07
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzelunternehmen, zusätzlich GmbH gründen - Fragen!

Hallöle ich habe ein Anliegen und bitte um konstruktive Kritik:

Mein Vater hat seit 2006 ein Elektrotechnik Einzelunternehmen und ich (Sohn) bin bei ihm als Elektrotechniker eingestellt. Da er sich so langsam in den Ruhestand zurückziehen möchte und ich kein Meister (zwecks Konzession) bin, wollen wir gmeinsam eine GmbH gründen; Zweck der GmbH-Gründung ist, dass ich die Firma dann weiter führen soll und Vater als stiller Teilhaber (--> Konzession) fungiert. Die GmbH wird dann hauptsächlich weitergeführt und das Einzelunternehmen soll langsam auslaufen.
Steuerberater hat gesagt, dass eine Umfirmierung Einzelunternehmen --> GmbH erheblichen Aufwand an Bürokratie & Kosten nach sich zieht und das daher eher nicht in Betracht gezogen werden soll.

Daher die Idee einer GmbH-Neugründung: wichtig ist nun, Inventar, Mitarbeiter (2 Mann), Autos und Werkzeuge sollen "nach und nach" in die GmbH einfließen (nach Abschreibung) und soll so kostensparend wie möglich ablaufen.

Hat jemand dies schon vollzogen oder hilfreiche Tips für uns?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Zitat:
Daher die Idee einer GmbH-Neugründung: wichtig ist nun, Inventar, Mitarbeiter (2 Mann), Autos und Werkzeuge sollen "nach und nach" in die GmbH einfließen (nach Abschreibung) und soll so kostensparend wie möglich ablaufen.
Falls ihr StB ernsthaft meinte, dass dies statt eines Umwandlungsvorgangs weniger "erheblichen Aufwand an Bürokratie & Kosten nach sich zieht", sollte er zur Mittagsstunde am Marktplatz geteert und gefedert werden.
Statt einem Unternehmen haben Sie dann zwei, für die jahrelang parallel die Buchhaltung, Steuererklärungen usw. zu erstellen sind. Eine Umwandlung kostet Sie vielleicht einmalig 2.000 EUR.
Sämtliche Wirtschaftsgüter, die sie "kostenparend nach und nach einfließen" lassen wollen, sind aus dem EU zu entnehmen, was zur Aufdeckung stiller Reserven und zur Einkommen- und Umsatzsteuerbelastung führt. "Nach Abschreibung" wird es besonders teuer, da der Wert regelmäßig über dem Buchwert von Null liegen wird. Bei Umwandlung passiert das nicht.
Ob Ihr Vater "stiller Teilhaber" (wissen Sie überhaupt, was das ist?) wird oder nicht, ist für den Meisterzwang herzlich egal. Was machen Sie denn, wenn ihr Vater dauerhaft ausfällt und Sie immer noch keinen Meister haben? Einen Meister nur auf dem Papier vorweisen zu können reicht nicht aus.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von elektrotechniker07):
und Vater als stiller Teilhaber (--> Konzession) fungiert

Das wird nicht funktionieren ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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