Einwilligung Nachbar bei Anbau DHH

24. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Bauneuling
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)
Einwilligung Nachbar bei Anbau DHH

Hallo zusammen,

wir überlegen eine DHH (rechte Seite) zu erwerben. Problem: da die Raumaufteilung durch tragende Wände sehr ungünstig ist, müßte das Haus nach hinten in den Garten um 2*7m angebaut werden (Nordseite).

jetzt haben wir den Verkäufer gebeten, den Besitzer der anderen DHH zu fragen, ob er mit dem Anbau einverstanden ist. Der antwortete: im Sinne seines Mieters, ist er einem Anbau nicht aufgeschlossen

hat man dennoch eine Chance ,daß man anbauen dürfte, wie müßte man da vorgehen? (über Bauordnungsamt)

----------
oder
man reißt die DHH -Seite ab.

Darf man dies?
oder braucht man wieder eine Einwilligung
bzw. ist dies technisch überhaupt möglich?

danke

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bauneuling
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

kann keiner hier helfen?

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Für einen Anbau/Umbau brauchst du immer die Baugenehmigung.
Ich würde dir raten dich in diesem Fall nicht auf eine mündliche Aussage des Verkäufers zu verlassen, sondern selber mit den anderen Eigentümer reden, ansonsten kann dieser, vorallem wenn sich der zahlenden Mieter querstellt, auch viel Ärger bringen.

Eine DHH kann man abreißen, nur wäre hier ein anderes Objekt nicht sinnvoller?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Nicht der Nachbar entscheidet über Baumassnahmen, der wird nur gehört und kann seinen Senf dazu geben. Ob der Senf interessiert hängt vom Bebauungsplan und den sonstigen Bauvorschriften ab. Entscheiden muss das Bauamt.

Das Gewäsche des Makler, Nachbarn, Verkaufer, des Parrers oder mir interessiert das Bauamt nicht wirklich.

Der Bau ist genemigt wenn die Baugenemigung vorliegt, die soll der VK liefern.

K.


-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bauneuling
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

interesant, wenn ich euch richtig verstehe

1) auch wenn der Besitzer der Nachbarhälfte dagegen ist, kann er wenn das Baumamt den Anbau erlaubt, nichts machen

2) man sollte den Verkäufer auffordern dies beim Bauamt zu erfragen

wir hatten die Ausage, man müßte den Anbau in den Flurplan einzeichnen und dann noch in ein Aufsichtsbild , dann beim Bauamt einreichen und das Bauamt würde für 25€ sagen, ob man grundsätzlich so bauen dürfe

mehr kann man vor dem kauf ja noch nicht einreichen, da ich das Haus ja noch nicht habe, also kann man auch noch keinen entgültigen bauplan vorlegen

3) am sinnvolslten wäre in meinem Fall aber Abriß und 2m Anbau , nur hier wurde ich gewarnt, daß der Nachbar, dann immer behaupten kann, irgendein Schadne an seinem Haus, wäre von mir

nur dies muß doch er erst beweisen?

wie seht ihr dies?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo und servus,
so ein Fall ist im Vorfeld nur einigermaßen sinnvoll zu lösen, wenn man sich auf´s Bauamt der Stadt oder Gemeinde begibt und dort mit dem Sachbearbeiter, der ja i.d.R. auch eine beratende Funktion hat, die Angelegenheit bespricht. Dazu brauchen Sie noch nicht Eigentümer des Anwesens sein. Man wird Ihnen auch ziemlich sicher sagen können, ob Sie mit einer Genehmigung rechnen können oder ob eventuelle Einwände des Nachbarn begründet und damit verhindernd sein können. Es gibt ja auch den Weg einer Bauvoranfrage, wo man dann vom Amt verbindliche Auskunft über die Aussicht auf Baugenehmigung bekommt.
Die Bauordnung ist Ländersache, also ist alles nicht in jedem Bundesland in derselben Weise geregelt (z.B. Abstandsflächen). Aber eines ist in den meisten Ländern gleich: Die Nachbarrechte bzw. die Möglichkeiten des Nachbarn zur Verhinderung einer Bausache wurden stark eingeschränkt. Wenn kein ernsthafter nachvollziehbarer Grund vom Nachbarn vorgebracht wird, dann kann er ruhig dagegen sein und die vorgesehene Nachbarunterschrift auf dem Bauplan nicht leisten. Die Folge z.B. in der Bayer. Bauordnung ist dann nur, dass er (der nicht zustimmende Nachbar) eine Durchschrift der Baugenehmigung zur Kenntnis bekommt. Dann hat sich´s.
Also auf zum Bauamt und dort alles offen besprechen, das ist der beste Weg,
man weiß gleich wie man dran ist und vermeidet unnötige Kosten und Ärger. ;)

Sepp aus Oberbayern

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bauneuling
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke Sepp, bin auch aus Bayern

weißt du, wie es grundsätzlich mit Genehmigungen von Abrissen einer DHH und em Neuaufbau ist?
was kann da der Nachbar verhindern

aber er kann halt immer behaupten , ich habe seinem Haus schaden zugefügt, nur wei beweißt er dies?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Der der was will muss es auch beweisen. Dazu nimmt man einen Gutachter.

Der Abriss und Neubau desselben Hauses sollte kein Problem sein. Ist ja keine Änderung die jemanden stören könnte.

Alle Bauanträge kann der alte Eigentümer stellen und man kauft nur mit genemigtem Abriss und Neubaugenemigung.

Ob sich das jedoch alles lohnt.

K.

-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bauneuling
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich war am Bauamt
es sei so, bei einer DHH muß man bei einem Anbau 3m Grenzabstand einhalten,
daher wenn Nachbar kein Ok gibt, aussichtslos
also kann auch in Bayern ein Nachbar den Bau verhindern!

wenn Neubau, dann muß man privatrechtlich sich absichern, daß man danach keinen Regreß wegen Bauschäden bekommt

aber ich habe nicht rausbekommen, wer die Bringschuld hat, muß der Nachbar beweisen, daß etwas kaputt gegangen ist oder muß ich beweisen, daß wir nicht schuld waren

-----

weiß jemand folgendes:
wenn man eine tragende Wand entfernt, stürzt vermutlich theoretsich, daß Dach udn/oder Haus ein
wenn man aber bis auf die Wände alles neu macht, kann man doch tragende Wände entfernen und muß auch das Dach neubauen
dies müßte auch bei einer bestehenden DHH möglich sein

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Die klügste Vorgehensweise wäre, vor Beginn der Bauarbeiten einen Gutachter mit der Aufnahme bereits vorhandener Schäden am und im Nachbarhaus zu beauftragen. Das dient letztlich beiden Nachbarn als Sicherheit, denn so kann der eine dem anderen keine "alten" Schäden unterjubeln, der andere sicher sein, dass alle neuen Schäden dann auch anerkannt werden. Anderenfalls - ohne vorheriges Gutachten - wird es im Nachhinein eine Gutachterschlacht, bei der alle nur draufzahlen und das Nachbarverhältnis sicher ruiniert sein dürfte.
Ganz allgemein würde ich aber von so einem Kauf abraten und mich lieber nach einem passenderen Objekt umsehen, hier scheinen allzu viele Probleme vorprogrammiert.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.010 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen