Einvernehmlichen Aufhebungsvertrag des Wettbewerbsverbot rückgängig machen?

13. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.09.2016 17:13:54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Einvernehmlichen Aufhebungsvertrag des Wettbewerbsverbot rückgängig machen?

Sehr geehrte Damen und Herren,
zusammen mit einem anderen Gesellschafter führe Ich einen schnellwachsenden Online Store im Modeschmuck Bereich.
Der andere Gesellschafter legte mir vor kurzem einen Vertrag vor der die Aufhebung des Wettbewerbsverbot regelt.
Er gründetet im gleichen Bereich einen Online Store und benutzt die selben Vertriebskanäle und mindert somit den Umsatz des Unternehmens, welches wir zusammen führen.
Welche rechtlichen Mittel gibt es diesen Betrag aufzuheben?

Danke und mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Moderator am 13.09.2016 14:40

-- Thema wurde verschoben am 13.09.2016 14:40

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Vorlegen eines Vertrages? Ja nu, ich bekomme ständig Verträge vorgelegt. Deshalb sind sie doch nicht wirksam. Ist dieser Vertrag denn unterschrieben, von beiden?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2016 17:13:54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist er leider.
Hätte ich das nicht gemacht, hätte der andere Gesellschafter unser bestehendes Unternehmen aufgelöst.
Somit hätte er sein neues Unternehmen weitergeführt und ich wäre arbeitslos.




-- Editiert von ronschmitt am 13.09.2016 12:30

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Ihr seid doch beide Gesellschafter.

Wieso führst du es dann nicht alleine weiter?

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Vor allen Dingen hat das alles nichts mit Arbeitsrecht zu tun. Das dürfte wohl eher Gesellschaftsrecht sein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ronschmitt):
Welche rechtlichen Mittel gibt es diesen Betrag aufzuheben?

Was für einen Betrag? Wer zahlt da an wen? Für was?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

@harry
Ich denke, sie meint Vertrag

@ronschmitt
Einen Vertrag anzufechten, den du selbst unterschrieben hast, dürfte nur Aussicht haben, wenn du damals nicht Herrin deiner Sinne warst oder dein Partner dir das 'Messer an die Kehle' gesetzt hat.
Und : Arbeitsrecht ist das gewiss nciht.

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