Eintragungen im Führungszeugnis btm

21. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ais
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Eintragungen im Führungszeugnis btm

Hallo

Ich wurde 2014 im ICE in Stuttgart mit beteubungsmittel erwischt
Von dieser Sache kam aber erst mal nichts

Dann 2017 2 Monate U-haft wegen Bedrohung
In der Haft in NRW hab ich dann post bekommen von der Staatsanwaltschaft Stuttgart, ich wurde 2014 in Abwesenheit verurteilt , da meine Wohnsituation unklar war konnte man mich nicht erreichen
Das Strafmaß war 42 tagessätze zu 40€
Die Strafe wurde 2018 komplett bezahlt
Jetzt würde ich gerne den Führerschein machen und frag mich ob die btm Sache im Führungszeugnis steht
Wurde es 2014 eingetragen? Oder 2017 ?
Oder überhaupt nicht ,wegen unter 90 tagessätze?
Wenn ja , ab wann gilt die tilgungszeit , 2014 oder 2017 als ich angeschrieben wurde ?
Hebt meine U-haft die Tilgung der geldstrafe wegen btm auf ?
Wenn ich jetzt diese Eintragungen habe und einen Antrag auf Führerschein stelle , wird das Führungszeugnis angefordert und die Führerschein stelle bekommt Wind davon
Somit droht eine MPU

MfG Ais

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26 Antworten
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#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Ins Bundeszentralregister werden lediglich rechtskräftige Verurteilungen eingetragen. Das Verfahren von 2014 endete mit einer solchen. Eine U-Haft erfüllt dieses Kriterium nicht und landet nicht im Bundeszentralregister.

Eintragungen im Bundeszentralregister werden nur dann in ein Führungszeugnis aufgenommen wenn sie entweder >90 Tagessätze ausgefallen sind, oder mehr als eine Verurteilung im Register steht. Dies ist bei Dir laut Deiner Angaben nicht der Fall, d.h. das Führungszeugnis sollte sauber sein.

Es kann allerdings sein dass seinerzeit die Führerscheinstelle von der Polizei über das BTM-Verfahren informiert wurde, insbesondere wenn Du damals den Konsum eingeräumt hast (Eigenbedarf). In diesem Fall würde Dir diese Vorgeschichte einen dicken Stein in den Weg legen da die FEB diese Information bei der Erteilung einer FE verwertet und ggf. ein ÄG oder eine MPU anordnen könnte.

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Meine persönliche Meinung

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#2
 Von 
Ais
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die ausführliche Antwort
Macht die Polizei generell , Meldung an die FSST?
Ich habe nie einen Führerschein besessen und im ICE hat ja eigentlich nichts mit Straßenverkehr zu tun
Warum sollte die Polizei aus Stuttgart eine Meldung ins Ruhrgebiet machen , ist das so üblich ?
Für die u-haft , wurde ich zu 10 Monaten auf 3 Jahre verurteilt , bin sofort auf Berufung gegangen , jetzt warte ich auf die Verhandlung
Steht diese Verurteilung schon im Führungszeugnis ? Oder erst nach der Revision ?
Mir wurde gesagt das neue Verurteilungen, die Tilgung anderer Eintragungen aufheben
Meine Befürchtung ist , die Tat von 2014 wurde 2017 im Führungszeugnis eingetragen und ab dann 3 Jahre im Verzeichnis steht und die Verurteilung, 10 Monate auf 3 Jahre diese 3 Jahre Tilgung zu Nichte macht
Dann würde die Tat 2014 ab 2017 für 6 Jahre im Führungszeugnis stehen
Im besten Fall wäre natürlich die Tat 2014 nie vermerkt worden wegen nur 42 tagessätze und die Verurteilung 10 Mo 3 Jahre ist noch nicht vermerkt, da in Berufung gegangen wurde und neu verhandelt wird

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Im Moment ist das Führungszeugnis noch sauber. Erst wenn die zehn Monate rechtskräftig werden, wird das nicht mehr der Fall sein. Die Btm-Sache kommt aber nicht mehr mit hinein. Problem könnte, wie schon gesagt, die Meldung der Polizei an die Führerscheinstelle sein. Die wird immer dann gemacht, wenn Eignungszweifel in Hinblick auf das Führen von KFZ bestehen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.02.2018 19:34

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#4
 Von 
Ais
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Hab gerade noch mal genau nachgeschaut

Strafbefehl des Amtsgericht Xxyc vom 16.06.2013 Az bla bla , rechtskräftig seit 13.05.17
Geldstrafe von 42 tagessätze a 40€
Also noch kein Jahr alt
Falls die FSST von der Sache erfährt , wird es wahrscheinlich ein Ärztliches Gutachten
Es wurde weder Blut noch sonst was genommen , denen ging es nur um Handel
Ein Ärztliches Gutachten sollte ja kein Problem sein , Screening und gut ist , ich konsumiere nichts seid 2014



-- Editiert von Ais am 21.02.2018 20:03

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Ais
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Habe das Führungszeugnis jetzt erhalten , wie ihr gesagt habt ist dieses ohne Eintragungen
Da ja für das behördliche FZ , andere regeln gelten , wollte ich nochmal nachfragen
Ist davon jetzt auszugehen , das die sachen auch nicht im behördlichen FZ steht ?
Im zentralregister ist es ja eingetragen
kann es sein das es ins behördliche rein kommt weil es btm ist ?
Oder gilt die 90 Tage Regelung auch für das behördliche FZ?
Wenn ich einen Antrag auf FE stelle , wäre doof wenn die Führerschein stelle davon mitbekommt
Nicht wegen MPU , sondern weil es dann im Führerschein Akte für 10 Jahre steht und bei versagung solange gegen mich verwendet wird
Meine Führerschein Akte existiert laut FSST nicht mehr , somit auch nicht mehr das negative Gutachten von 2001
Falls im behördlichen die btm sache steht würd ich kein Antrag auf FE stellen und mich direkt vorbereiten , oder die Tilgung abwarten
Da es sich bei dem btm Fall um Cannabis und Amphetamin gehandelt hat und ich den Konsum eventuell zugegeben habe , ist ein Ärztliches Gutachten mit 100% sauberen Screenings, keine Garantie für ein positives Gutachten
Dazu kommt noch das die Sache in die Führerschein Akte kommt und somit ewig gegen mich verwendet wird, auch wenn die Sache aus dem Register getilgt wurde

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Da ja für das behördliche FZ , andere regeln gelten , wollte ich nochmal nachfragen
Ist davon jetzt auszugehen , das die sachen auch nicht im behördlichen FZ steht ?


Fürs behördliche Führungszeugnis gelten keine anderen Regeln (bzw. nur ganz spezielle, die hier nicht zu tragen kommen). Auch das behördliche Führungszeugnis ist also sauber.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ais
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke erst mal, das sie sich so spät abends Zeit genommen haben für mein nerviges Anliegen ;)

Also bleibt der einzige Stolperstein für den Führerschein, das die Staatsanwaltschaft damals eine Meldung an die Fsst gemacht hat , das ich erwischt wurde mit harten Drogen
Ok da kann man natürlich nicht's machen
Erwischt wurde ich in Stuttgart im ICE
Habe damals einer Hausdurchsuchung zugestimmt in meiner wohnung in NRW
Die Schlüssel für das neue schloss durfte ich hier bei uns bei der Polizei abholen
In meiner Unterkunft auf der Baustelle wo ich ja mit dem ICE hin wollte , waren die auch kucken
Also schon damals , hat die Polizei hier in meinem Wohnort davon Wind bekommen

Und dann wäre da noch was , als ich in u Haft war wurde vom Gericht ein Gutachten bestellt, ob ich zu der Tatzeit zurechnungsfähig war , da ich unter Alkohol stand
Ein Gutachter kam und das Ergebnis war , ich bin nicht Alkohol abhängig sondern einfach nur das ich eine narzisstische Persönlichkeit habe

Meinen Sie , das dieser vorfall in das behördliche FZ kommen könnte ?

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Auch das steht in keinem Führungszeugnis

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#12
 Von 
Ais
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Da sich das mit der Einsichtnahme ins BZR Register noch hinziehen wird , hätt ich da nochmal eine Frage zu der Tilgung

Da ja in meinem Fall zwischen strafbefehl und rechtskraft Jahre liegen , ist die entscheidende Frage, ab wann die tilgung anfängt

Strafbefehl vom 16.06.2013
Rechtskräftig seid 13.05.2017

Laut gesetzt heißt es , die Frist beginnt mit dem Tag des ersten Urteils?

Was heißt das jetzt konkret ?
Wenn 2013 dann wäre es ja vor rechtskraft getilgt worden , was ja nicht geht
Wenn 2017 dann wäre die tilgung ja 2020 , für eine Tat von 2013

Um ins BZR Register zu schauen muss ich wohl selber den Antrag ausdrucken , ausfüllen und nach Bonn schicken
Die schicken es dann wohl zum Amtsgericht, die schreiben mich an

Die erste Hürde, einen funktionierende drucker finden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Was heißt das jetzt konkret ?


Gute Frage. Hier scheint aber tatsächlich konsequent der Tag des ersten Urteils zu gelten (bei Strafbefehlen der Tat nach der Unterzeichnung)

Wobei folgende Schlussfolgerung

Zitat:
Wenn 2013 dann wäre es ja vor rechtskraft getilgt worden
,

falsch ist.

Ein Strafbefehl bis 90 TS aus 2013 steht (sichtbar) bis 2018 im BZR (5 Jahre, nicht 3 wie im FZ). Also bis 16.06.18. Dann geht er in die 1jährige Überliegefrist, steht also grds. bis 06/2019 drin. Zwischen 06/18 und 06/19 wird aber keine Auskunft mehr erteilt. Sichtbar würde er erst wieder werden, wenn auch die Freiheitsstrafe rechtskräfitg wird.

Zitat:
Wenn 2017 dann wäre die tilgung ja 2020 , für eine Tat von 2013


Nein, dann wäre sie 2022. Aber wie gesagt: Höchstwahrscheinlich gilt die Rechnung 1 Absatz höher.

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#14
 Von 
Ais
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Aber bei der behördliche Auskunft wird diese Tat aktuell eingetragen ?

Zum Beispiel wenn ich jetzt einen Antrag auf Führerschein stelle?

Ist die Sache also 5 Jahre verwertbar?

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#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wie jetzt schon mehrmals gesagt: Im aktuellen Führungszeugnis steht nichts.

Auch nicht im behördlichen FZ.

Nur im BZR.

Zitat:
Ist die Sache also 5 Jahre verwertbar?


Verwertbarkeit ist noch mal eine ganz andere Baustelle.

Verwertet werden darf die Verurteilung mind. solange sie im BZR steht (die Führerscheinstelle hat aber keine Einsicht ins BZR, müßte also auf andere Weise von der Verurteilung erfahren) und -in Fahrerlaubnissachen- darüber hinaus noch nach Maßgabe von [link=https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__52.html]§ 52, Abs. 2, Nr. 1 BZRG (lesen)[/link]


-- Editiert von !!Streetworker!! am 19.03.2018 14:03

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#17
 Von 
Ais
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Mega mega Dankeschön

Ich glaube ich begreife es so langsam

Da ich den Antrag 2001 zurückgezogen hatte
Und nie einen Antrag gestellt habe
Ist auch das VZR lehr , hab ich schon eingesehen
Es ist bei mir keine Neuerteilung, sondern erstantrag auf Fahrerlaubnis
Laut Sachbearbeiter bei der FSST letzte Woche zwecks Einsicht in Akte, existiert meine Akte gar nicht
Somit ist das Gutachten von 2001 raus und es ist keine Meldung seitens Polizei an die FSST gekommen , da die Notiz dafür ja in der Akte sein müsste

Somit könnte ich mit 35 endlich einen Führerschein machen

Ich müsste den Antrag stellen bevor meine 10 Monate Haft Sache verhandelt wird , oder das Urteil müsste nach der Tilgung der btm sache am 06.2018 rechtskräftig werden

Hätte dann wieder nur 1 Eintrag der nicht verwertbar wäre

Lieg ich doch richtig oder

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ich müsste den Antrag stellen bevor meine 10 Monate Haft Sache verhandelt wird


Ja...

Zitat:
oder das Urteil müsste nach der Tilgung der btm sache am 06.2018 rechtskräftig werden


Nein, der Eintrag ist ja noch in der Überliegefrist bis 06/2019, sozusagen inaktiv (unsichtbar). Wenn während der Überliegefrist ein neues Urteil von vor Beginn der Überliegefrist zum BZR gemeldet wird, wird er wieder aktiv. Und da auch bei den 10 Monaten "der Tag des ersten Urteils" maßgeblich ist (also das Datum des Amtsgerichtsurteils) fiele es vor den Beginn der Überliegefrist. Das Urteil müsste also nach 06/2019 rechtskräftig werden, damit es so klappt.

Variante 1 (Antrag vor der Berufungsverhandlung) ist also deutlich erfolgversprechender

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#19
 Von 
Ais
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja ich mach das jetzt auch
Antrag auf Fahrerlaubnis
Wenn die das erst mal durchwinken , sofort ferienfahrschule anmelden für 14 Tage Führerschein
Vielleicht kann ich die andere Sache noch irgendwie rauszögern , es geht ja jetzt vom Amtsgericht zum Landgericht
Keine Ahnung wann das stattfindet

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#20
 Von 
Ais
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich hab mir auch überlegt ob nicht bei mir ein EU Führerschein in Frage kommen würde

Keine Sperre und keine aktuelle Aufforderung zu mpu
VzR ist ja auch ohne Einträge

Den EU Schein könnte ich dann später umtauschen in ein deutschen

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ais
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich hab mir auch überlegt ob nicht bei mir ein EU Führerschein in Frage kommen würde

Keine Sperre und keine aktuelle Aufforderung zu mpu
VzR ist ja auch ohne Einträge

Den EU Schein könnte ich dann später umtauschen in ein deutschen

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Für einen EU-Schein muss man schon seit einiger Zeit strenge Voraussetzungen/Auflagen erfüllen (Wohnsitzerfordernis usw.) Das ist nicht mehr so einfach wie früher.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 19.03.2018 16:33

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#23
 Von 
Ais
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo wieder mal

Undzwar hab ich jetzt alles was ich brauche , erste Hilfe, sehtest, Pass Bilder

Wenn ich jetzt die Tage einen Antrag stelle , ist das eine wiedererteilung
Oder kann ich einen erst Antrag stellen

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Beim Erstantrag musst Du den FS komplett neu machen, mit Fahrschule und allem drum und dran.... Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die FSST dann erst kurz vor der Prüfung...

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ais
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Da ich ja nie einen hatte , muss ich den selbstverständlich erst mal neu machen

Die wiedererteilung soll um einiges teurer sein , daher die Frage

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn Du nie einen hattest, kann es logischerweise keine Wiedererteilung geben. Wieder erteilt kann nur etwas werden, das schon mal erteilt war. Eine Wiedererteilung ist einiges billiger, da man eben keine Kosten für Fahrschule usw. hat, sondern nur die Gebühren für die Neuerteilung zahlt. Hier bei uns sind das rd. 140,00 Euro.

Eine Wiedererteilung kommt aber halt nur in Frage, wenn man die Fahrerlaubnis schon mal hatte.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 28.03.2018 10:32

1x Hilfreiche Antwort

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