Muss die Aufhebung eines Nießbrauchsrechts einer Immobilie auch notariell beurkundet werden oder reicht eine schriftliche Vereinbarung des bisherigen Nießbrauchsinhabers und dem künftigen Eigentümer der Immobilie?
Das Nießbrauchsrecht ist notariell eingetragen.
Eintragung/Aufhebung Nießbrauchsrecht
11. Oktober 2016
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Frage vom 11. Oktober 2016 | 11:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintragung/Aufhebung Nießbrauchsrecht
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#1
Antwort vom 12. Oktober 2016 | 09:30
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Für den Vertrag selber braucht ihr keinen Notar. Soll das Recht im Grundbuch gelöscht werden, braucht ihr einen Notar.
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