Eintragung/Aufhebung Nießbrauchsrecht

11. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Zimteis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintragung/Aufhebung Nießbrauchsrecht

Muss die Aufhebung eines Nießbrauchsrechts einer Immobilie auch notariell beurkundet werden oder reicht eine schriftliche Vereinbarung des bisherigen Nießbrauchsinhabers und dem künftigen Eigentümer der Immobilie?

Das Nießbrauchsrecht ist notariell eingetragen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Für den Vertrag selber braucht ihr keinen Notar. Soll das Recht im Grundbuch gelöscht werden, braucht ihr einen Notar.





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