Eintragung ins Schuldnerverzeichnis verhindern (nach § 882d ZPO) Gesamtforderung bereits bezahlt

4. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
ruehrfisch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)
Eintragung ins Schuldnerverzeichnis verhindern (nach § 882d ZPO) Gesamtforderung bereits bezahlt

Hallo,

ich habe in einem Zwangsvollstreckungsverfahren gegen mich einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht wahrgenommen. Daraufhin erhielt ich vom GV die Anküdigung, dass in 14 Tagen eine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis vorgenommen wird. Ich habe die Möglichkeit dem zu widersprechen, sollte es Gründe geben. Diese Frist läuft jetzt am 07.01.2016 ab. Heute (04.01.2016) habe ich den kompletten Betrag der letzten Gesamtforderung des GV auf das Dienstkonto überwiesen, innerhalb der Frist also. Den GV habe ich heute leider nicht erreichen können, das Geld habe ich dennoch überwiesen um eine Einhaltung der Frist sicherzustellen.

Ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis sollte demnach nicht mehr gerechtfertigt sein. Ich kann nun nach § 882d ZPO Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung einlegen und Antrag auf die Aussetzung der Eintragungsanordnung stellen, ist das korrekt?
Den GV werde ich so früh es geht nochmal kontaktieren.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
ist das korrekt?

Ja. Kurzes Schreiben ans zuständige Gericht (inkl. Kopie der Überweisungsbestätigung), das bekommt der GV dann mit.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ruehrfisch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Klasse, danke. Ein Brief per Einschreiben loszuschicken dauert wohl zu lange, ich kann also morgen direkt am Amtsgericht vorbei, denke ich. Dort kann ich direkt den (handgeschriebenen) Widerspruch abgeben?
Gibt es eine Form an die ich mich halten sollte, bzw. was sollte alles auf jeden Fall im Widerspruch drin stehen? Ich habe Sorge, dass er aufgrund einer falsche Wortwahl oder fehlenden Informationen direkt abgelehnt werden könnte.

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Hiermit lege ich Widerspruch gem. § 882d ZPO ein. Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Eintragung, da zwischenzeitlich die vollständige Zahlung an den GV erfolgt ist (Kopie der Zahlung anbei).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ruehrfisch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Wunderbar, doch so simpel. Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Nachtrag: Lassen Sie sich den entwerteten Titel (Orig.) aushändigen!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ruehrfisch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Darum werde ich dann aber den GV bitten müssen, denke ich?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

So ist es!

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Übrigens: Falls noch Zinsen offen sind, wird sich der GV noch mal melden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ruehrfisch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Damit werde ich leben müssen. Solang es zu keinem Eintrag im Schuldnerverzeichnbis kommt soll's mir recht sein.

0x Hilfreiche Antwort

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