Einstweilige Verfügung bei Umgangsverbot?!

23. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.09.2009 09:24:40
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)
Einstweilige Verfügung bei Umgangsverbot?!

Hallo zusammen,

Mann und Frau einigen sich nach deren Trennung einvernehmlich über die Umgangsregelung zwischen Mann und Kind.

Die Frau verbietet dem Mann auf einmal, ohne wichtigen Grund, den Umgang mit dem Kind.

Der Mann hat bereits beim Familiengericht ein gerichtliches Verfahren in die Wege geleitet, damit eine, für beide Seiten, verbindliche Umgangsregelung getroffen wird. Ein entsprechender Termin steht noch aus.

Kann der Mann durch eine einstweilige Verfügung die Frau doch dazu zwingen und bringen, damit er sein Kind, während des Umgangsverbots, sehen darf? Was muss er dafür tun? Wo muss er eine solche beantragen? Was kostet ihn das (er bezieht zurzeit AlG I i. H. v. ca. 780 €)?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2009 12:29:58
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 140x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.09.2009 09:24:40
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok. Dann wird die Anordnung gemeint. ;-)

Das Umgangsverfahren wurde noch nicht eröffnet. Ein RA steht nicht zur Seite. Der Mann hat kein Geld, sich einen RA zu leisten und auch keine Rechtschutzversicherung. Aber eine solche einstweilige Anordnung kann man nur beantragen, wenn es bereits ein Verfahren gibt bzw. gab?

Das JA wurde um Mediation gebeten. Vor zwei Wochen. Bis jetzt keine Antwort. Ein Vermittlungsgespräch gab es bereits im vergangenen Jahr. Dort wurde sich gar nicht für den Mann eingesetzt oder zumindest der Frau verdeutlicht, dass es für das Kind besser wäre, wenn es den Vater öfter und auch länger sehen dürfte. Der Mann hat sich damals mehr als nur benachteiligt gefühlt.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2009 12:29:58
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 140x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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