Einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz

16. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mick01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz

Hallo zusammen ich wende mich an euch mit einem für mich heiklem und auch gleichzeitig peinlichem thema,

meine freundin hat sich von mir getrennt und in folge des streites habe ich ihr gedroht ihrer firma und arbeitskollgen preis zu geben was sie alles so abzieht im bezug auf die firma und die kollegen.

um mich anscheinend unglaubwürdig darzustellen hat sie die maßnahme ergriffen eine einstweilige anordnung zu beantragen nach dem ich mich ihr nicht nähern darf usw. der richter hat nach dem antrag ein eröterungsverfahren verfügt, da die gründe nicht oder ungenügend dargelegt wurden an dem ich aus gesundheitlichen gründen nicht teilnehmen konnte. darauf hin ist die verfügung erlassen worden. sie hat wohl ein weiteren schriftsatz eingereicht. 10 tage nach beschluss ist die verfügung nun zugestellt worden.

die gründe in dem antrag konnte ich wiederlegen da ich für die vorfälle die da benannt wurden zeugen habe und das gegenteil beweisen kann. die gründe sind wirklich absolut haltlos. ich kann auch nicht verstehen dass zwei wochen nach einer im streit endeten beziehung eine verfügung beantragt werden kann ohne dass ich sie in der zeit überhaupt irgendwann mal versucht habe zu kontaktieren oder sonst was. ich will auf jeden fall was dagegen machen, kann mir aber keinen rechtsanwalt leisten darum habe ich eine grundsätzliche frage zur zustellung an sich. in dem beschluss wird erwähnt mit folgendem text "wegen der einzelheiten wird auf die im termin am übereichte schriftliche aufstellung der antragstellerin verwiesen" diese schriftliche aufstellung ist nicht in der zustellung enthalten.

ich weiss ja noch nicht einmal wo gegen ich überhaupt angehen soll. ich will mich gegen den ****** wehren, weil ich mir dies nicht gefallen lassen will. ich hab ne menge gegooglet und hab gelesen dass unter umständen eine falsche zustellung erfolgt ist, wenn keine anlagen mit zugestellt worden sind. ich möchte demnach unter umständen den grund der falschen zustellung mit angeben. wie sieht es denn in dem fall hier aus?

der eigentliche antrag war nicht genug begründet so dass erörterungtermin verfügt wurde. hier hat sie detaliert ausführungen gemacht und eine schriftstück mit den ausführungen eingereicht auf dessen grundlage dann auch der beschluss gekommen ist.

anzeige wegen abgabe einer falschen eidestattlichen versicherung habe ich schon gemacht und bin auch dabei anzeige wegen verleumndung und nötig und einzureichen. ich find das krass welche macht frauen haben obwohl nicht wirklich was verbrochen hat.

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8 Antworten
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#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
an dem ich aus gesundheitlichen gründen nicht teilnehmen konnte


Hast du denn da vorher (!) versucht, dich zu entschuldigen oder den Termin verlegen zu lassen? Wenn du einfach nicht aufgetaucht bist, kannst du dich kaum sinnvoll über "fehlendes rechtliches Gehör" beschweren.

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#2
 Von 
guest-12321.05.2010 10:09:10
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Mick01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich war entschuldigt natürlich. ich finde es nicht krass dass dies erlassen wurde, weil ich nicht da war, sondern wie einfach es durch dieses gesetz den frauen gemacht wird einfach irgendwelche behauptungen aufzustellen die eidesstattlich zu versichern und schon wird dem glauben geschenkt.

meine frage richtet sich in der sache eigentlich auf die tatsache dass der richter auf die ausführliche darlegung verweist und die mir nicht zugestellt wurde. meiner ansicht nach ist hier nen zustellungsfehler vorhanden, da ich ja noch nicht einmal stellungnahme zu den ausführungen nehmen kann. natürlich kann ich die stellungnahme anfordern, nur dann ist ja doch innerhalb der frist zugestellt worden und dies würde ich gerne vermeiden.

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#4
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
wie einfach es durch dieses gesetz den frauen gemacht wird einfach irgendwelche behauptungen aufzustellen die eidesstattlich zu versichern und schon wird dem glauben geschenkt


Es wurde dir doch schon erklärt, daß du ja Gelegenheit zur Stellungnahme hattest.

Im übrigen handelt es sich ja nur um ein einstweiliges Verfügungsverfahren, das naturgemäß nur temporäre Folgen hat. Ein dauerhaftes Näherungsverbot könnte nur im Hauptsacheverfahren ausgesprochen werden.

Außerdem kann man ja ggfs. nachweisen, daß das Vorbringen der Gegenseite wissentlich falsch war, dann hat das natürlich auch entsprechende negative Folgen (falsche eidesstattl. Versicherung = Straftat, Schadensersatz etc.).

Es ist also keinesfalls so, daß das Gewaltschutzgesetz ein Freibrief für Schwindeleien ist.

quote:
meiner ansicht nach ist hier nen zustellungsfehler vorhanden


Nein, auch das hat man dir ja schon gesagt.

Im übrigen verzettelst du dich, wenn du nun Formfehler zu finden müssen meinst, die die Sache ja allenfalls aufschieben würden. Wichtiger ist doch, in der Sache selbst aktiv zu werden.

quote:
da ich ja noch nicht einmal stellungnahme zu den ausführungen nehmen kann


Das wäre auch unerheblich, da die Verfügung ja nun mal ergangen ist.

quote:
dann ist ja doch innerhalb der frist zugestellt worden


Welcher Frist?

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#5
 Von 
guest-12321.05.2010 10:09:10
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mick01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

na man hat doch die möglichkeit innerhalb von vier wochen nach zustellung eine beschwerde einzureichen um gegen die verfügung vorzugehen...

neben er falschen eidestattlichen versicherung möchte ich mir aber auch weitere möglichkeiten offenlegen. in einem urteil vol LG Köln habe ich gelsen, dass die Zustellung einer einsteiligen Verfügung im Parteibetrieb und Befügung jener Anlagen erfolgen muss auf die in der Verfügung bezug genommen wird. Wenn auf die Anlage der detailerten Ausführung verwiesen wird, dann müssste die doch folglich auch mit zugestellt werden. Wie sonst soll ich eine Beschwerde einreichen. Die Gründe sind mir doch nicht bekannt.

BGH - Kammergericht - LG Berlin ebenfalls
Wird die Klageschrift ohne die in Bezug genommenen Anlagen zugestellt, entspricht die Zustellung nicht den gesetzlichen Anforderungen und ist damit grundsätzlich unwirksam.

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#7
 Von 
guest-12321.05.2010 10:09:10
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
störtebeker16
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
- auch mal Verletzung der Grundrechte, Art. 1 , 13 GG und Verletzung von Menschenrechten (Art. 6 EMRK - Recht auf ein faires Verfahren, Art. 13 Recht auf wirksame Beschwerde), notfalls Verfassungsbeschwerde innerhalb 1 Monats in Betracht ziehen.
Gewaltschutzgesetz ist einseitig, nur auf "Rechte" der Antragsteller fixiert.
Viel Erfolg

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