Einstellung von Strafverfahren in D

20. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
jms
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 8x hilfreich)
Einstellung von Strafverfahren in D

Wenn jemand in D eine Straftat begangen hat, z.B. eine Körperverletzung, und er ist danach aber im Ausland und wird nicht an D ausgeliefert. Gibt es dann Fälle, wo das Verfahren in D eingestellt wird, weil man sowieso keine Chance hätte?
Oder wird dann auch ohne den Täter Anklage erhoben?

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Es wird -wenn noch keine Anklage erhoben ist- nach § 154f StPO vorläufig eingestellt. Kehrt der Beschuldigte zurück, wird Anklage erhoben (und der Beschuldigte ggf. in U-Haft genommen), insoweit noch nicht Verjährung eingetreten ist.

Ist bereits Anklage erhoben, kann ggf. ein sog. Sitzungsstrafbefehl unter Beiordnung eines Plichtverteidigers erlassen und öffentl. zugestellt werden.

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