Wenn jemand in D eine Straftat begangen hat, z.B. eine Körperverletzung, und er ist danach aber im Ausland und wird nicht an D ausgeliefert. Gibt es dann Fälle, wo das Verfahren in D eingestellt wird, weil man sowieso keine Chance hätte?
Oder wird dann auch ohne den Täter Anklage erhoben?
Einstellung von Strafverfahren in D
20. Mai 2017
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Frage vom 20. Mai 2017 | 20:53
Von
Status: Schüler (217 Beiträge, 8x hilfreich)
Einstellung von Strafverfahren in D
Notfall oder generelle Fragen?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 20. Mai 2017 | 22:44
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Es wird -wenn noch keine Anklage erhoben ist- nach § 154f StPO
vorläufig eingestellt. Kehrt der Beschuldigte zurück, wird Anklage erhoben (und der Beschuldigte ggf. in U-Haft genommen), insoweit noch nicht Verjährung eingetreten ist.
Ist bereits Anklage erhoben, kann ggf. ein sog. Sitzungsstrafbefehl unter Beiordnung eines Plichtverteidigers erlassen und öffentl. zugestellt werden.
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