Eine Frage an die Strafrechtsexperten:
Im einem Schreiben der Staatsanwaltschaft wird gem. § 152 Abs. 2 StPO
von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen.
Das Schreiben hat keine Beschwerdebelehrung und ist somit kein rechtmittelfähiger Bescheid.
Muss die Staatsanwaltschaft diese Mitteilung/Verfügung als rechtsmittelfähigen Bescheid erlassen ?
Ist dieses Schreiben ohne Belehrung über Rechtsmittel überhaupt rechtens oder ist es gegenstandslos ?
MfG
Einstellung gem. § 152 Abs. 2 StPO
11. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 11. September 2017 | 07:50
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 13x hilfreich)
Einstellung gem. § 152 Abs. 2 StPO
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. September 2017 | 08:39
Von
Status: Unbeschreiblich (38476 Beiträge, 14009x hilfreich)
Nö, es gibt Einstellungen von Verfahren , gegen die man Beschwerde einlegen kann und eben solche, gegen die man keine Beschwerde einlegen kann. Beispiele: Einstellung § 170 II StPO
, Beschwerde möglich. Einstellung § 153 StPO
keine Beschwerde möglich.
wirdwerden
#2
Antwort vom 11. September 2017 | 09:16
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Ob gegen § 152(2) StPO Rechtsmittel zulässig ist, kommt drauf an wer man ist (nur der Geschädigte der Tat hat hier ein Rechtsmittel) und um was für ein Delikt es geht. Wenn keine Rechtsmittelbelehrung erteilt wurde, ist der Anzeigenerstatter entweder nicht der Geschädigte und/oder es gibt kein Rechtsmittel, weil das Delikt privatklagefähig ist.
Und jetzt?
Schon
268.247
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten