Einstellung des Strafverfahrens

18. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1950
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Einstellung des Strafverfahrens

Mein Strafverfahren wg. Ehrenbeleidungung wurde vor 14 Monaten rechtskräftig eingestellt. Trotzdem sieht sich die Polizei bemüssigt, einer anderen Behörde Mitteilung zu machen, ich sei wg. Ehrenbeleidung angezeigt worden.
Fragen: 1) Habe ich Rechtsanspruch auf eine Bestätigung über die Einstellung des Strafverfahrens? Ich habe nichts in der Hand.
2) Darf mich die Polizei trotz Einstellung (selbstverständlich ist auch das Strafregister sauber...) weiterhin anschwärzen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

zu 1) Die Einstellung muß Ihnen auf Verlangen mitgeteilt werden. Woher wissen Sie übrigens von der Einstellung?
zu 2) Wem hat die Polizei das denn mitgeteilt?

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

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