Einstellung Öffentlicher Dienst aber Eintrag im Führungszeugnis

8. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
AnnaR
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellung Öffentlicher Dienst aber Eintrag im Führungszeugnis

Ich brauche dringend einen Rat:
Ich wurde am 5.5.1999 wegen Vergehen der Trunkenheit im Verkehr verurteilt und auch noch (was ich sehr bereue) am 10.06.2002 wegen Diebstahl einer geringwertigen Sache (15 Tagessätze). Ich habe aus beidem sehr gelernt. Bin jetzt mit den Konsequenzen meiner beiden Taten konfrontiert. Die zweite Verurteilung steht in meinem Führungszeugnis. Wegen dem Diebstahl wurde ich nicht zu einer Vorladung oder Aussage von der Polizei gebeten. Ich habe als ich den Strafbefehl erhielt sofort das Geld überwiesen, weil ich mich schuldig fühlte. Jetzt habe ich die Möglichkeit auf eine Doktorandenstelle befristet auf zwei Jahre BAT IIa halbe an der Uni (NRW). Den Vertrag habe ich schon unterschrieben aber mein Führungszeugnis fehlt noch. ich wurde aber weder im Vorstellungsgespräch noch später nach einer Verurteilung gefragt. Meine Frage ist jetzt wie ich am besten mit meiner Situation umgehe: Gibt es überhaupt die Möglichkeit mich einzustellen ? Wenn ja, wer entscheidet darüber? Ich bin bereit zu meiner Tat zu stehen und mich vor den Menschen die mit mir direkt arbeiten zu verantworten. Aber die Unikreise in meinem Fach sind sehr klein und ich weiß nicht ob es nicht besser wäre bis 2005 zu warten und bis dahin meinen Lebensunterhalt irgendwie über kleine Jobs etc. zu finanzieren? Daher meine Frage ob die Personalabteilung darüber entscheidet oder direkt mein betreuender Prof. Dürfen die, zumindest rechtlich gesehen, mit anderen darüber reden? Wenn ich nicht die Stelle aus den oben genannten Gründen antrete, wie erkläre ich das, da ja der Vertrag bisher vorbehaltlich der Vorlage des Führungszeugnisses gilt? Es wäre unglaublich toll, wenn mir jemand bis Mittwoch einen Rat geben könnte. Mittwoch habe ich einen Termin bei meinem Prof. und in der Personalverwaltung und könnte evtl mit ihnen darüber reden. Tausend Dank im Voraus

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5 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wie das in Ihrem Fall gehandhabt wird, weiß ic h leider auch nicht, aber haben Sie schon versucht, die vorzeitige Löschung aus dem Führungszeugnis zu beantragen?? Das ist zwar nicht sehr erfolgversprechend, aber versuchen kann man es. Und einem Antrag auf vorzeitige Löschung aus dem FZ wird noch eher stattgegeben, als einer aus dem BZR. Dort stehen die 15 TS bis 06/2007 drin.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AnnaR
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die super schnelle Antwort! Ja ich habe einen Antrag gestellt und auch schon eine Antwort erhalten, dass ich meine finanzielle Situation schildern soll. Ich habe wärend des Studiums immer gearbeitet um meinen Lebensunterhalt zu verdienen. Alle meinen Arbeits- und Praktikumszeugnisse habe ich vorgelegt. Von meinen Eltern habe ich im Studium dass Kindergeld bekommen. Auf das Kindergeld habe ich jetzt natürlich keinen Anspruch mehr. Ich bin aber ledig und habe keine Kinder. Ich habe zwar überhaupt keine Rücklagen oder Aktien, Versicherungen, Wohneigentum etc. und noch 900€ auf dem Konto. Das habe ich natürlich alles in meiner Antwort geschildert aber ob das einen unbilligen Härtefall darstellt? Liebe Grüße Anna

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AnnaR
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

An Bob: Entschuldigung aber noch eine Frage, kennen Sie Fälle wo eine vorzeitige Streichung überhaupt gewährt wurde? Bzw. wissen Sie wie unbillige Härte definiert ist?
Gruß Anna

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ja, einen Fall kenne ich, wo es geklappt hat. Der ist aber nicht unbedingt vergleichbar, denn da ging es um eine Löschung aus dem BZR, die noch seltener genehmigt wird, als aus dem FZ.

Familie: Vater, Mutter, 2 Kinder. wollen in die USA auswandern. Vater hat gutes Job Angebot bei renomierter US-Firma, die Kinder Plätze an guten US-Unis. Die Mutter hat noch einen BZR-Eintrag der kurz vor der Löschung steht (10 oder 11 Monate). Damit die ganze Auswanderung nicht platzt, wurde der Eintrag vorzeitig gelöscht.

Bei Ihnen sieht es -denke ich- aber ganz gut aus. Denn normalerweise werden solche Anträge gleich abgeschmettert, mit der Begründung, daß alleine berufliche Schwierigkeiten keine unbillige Härte darstellen. Die Tatsache, daß man weitere Infos von Ihnen fordert, deutet m.E. schon auf eine wohlwollende Bearbeitung Ihres Antrags hin. Die Zeit bis zur regulären Löschung wäre ja auch nicht mehr so arg lange (zumindest der 50% Zeitpunkt ist überschritten).

Ich drücke jedenfalls die Dauem :)

Und lassen Sie mich (uns) mal Wissen wie es ausgegangen ist, damit man mal Erfahrungswerte hat.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AnnaR
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Ich hab mich bisher nicht getraut ein wenig Hoffnung in den Antrag auf Streichung zu setzen. Die Situation in der ich Moment bin ist bisher wirklich die besch... meines Lebens. Vor allem, weil ich einfach nicht weiß ob es ein Fehler wäre bei der Arbeit die Wahrheit zu sagen. Im Nachhinein hat bisher jeder zu mir gesagt, dass es total bescheuert bzw. naiv war den Strafbefehl wegen des Diebstahl einfach so hinzunehmen bzw. nicht gleich einen Anwalt zu nehmen. Ich habe daraus gelernt, obwohl ich aufgrund des Wissens um meine Schuld damals die Strafe akzeptiert habe. Damals wußte ich auch noch nichts von 123recht, heute wüßte ich zumindest dass ich hier im Forum erstmal fragen bzw. nachschauen könnte. Also ein großes Kompliment an die Seite und diejenigen die Ihr Wissen so engagiert weiter geben. Wenn ich vom BZR den Bescheid bekomme berichte ich dem Forum davon. Also nochmal Danke an Bob. Ich hoffe natürlich, dass irgendjemand mir noch wegen dem Arbeitsvertrag, bzw. Auflösung/Kündigung und meiner anderen Fragen etc. weiterhelfen kann???

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