Hallo zusammen. Ich komme direkt zur Sache:
Die Kündigung der Krankenzusatzversicherung für meine Kinder im November 2009 wurde durch die betreuende Versicherungsagentur nicht an die Zentrale der ****al ***na weitergeleitet. Durch meine eigene Nachlässigkeit habe ich diesen Brief damals nicht per Einschreiben versendet. Nach einiger Zeit kamen erneut die Rechnungen für das neue Quartal. Daraufhin habe ich sowohl mit der Agentur, sowie mit der Haupstelle der Versicherung telefonisch und schriftlich Kontakt aufgenommen, doch es kam zu keiner Lösung. Da ich nicht bereit war die Summe zu zahlen, hat die Versicherung die Kanzlei KA/ES/PE (Fantasiename) eingeschaltet. Da ich aufgrund des Beweismangel des Zugangs der Kündigung ins hintertreffen gekommen bin und nicht noch mehr ungerechtfertigte Kosten produzieren wollte, habe ich der Kanzlei KA/ES/PE eine
Ratenzahlung vorgeschlagen, welche schriftlich akzeptiert wurde. Jetzt kommt meine Eigentliche Frage:
In diesem Schreiben steht nun folgendes: "Da zu diesem Aktenzeichen bereits das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, besteht unsere Mandantschaft zur Sicherung der Forderung auch weiterhin auf die Erwirkung
des Vollstreckungsbescheides. Hieraus werden jedoch keinerlei Maßnahmen gegen Sie eingeleitet, so lange Sie die Raten pünktlich zahlen. Wir ersuchen Sie daher, gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch und gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch einzulegen."
Ich habe die Raten alle äusserst pünktlich bezahlt. Gegen den Mahnbescheid habe ich aufgrund dieses Schreiben auch keinen Widerspruch eingelegt, aber jetzt ist der Vollstreckungsbescheid gekommen und die Sache wird mir zu heiß,
ausserdem habe ich eine Sauwut auf mich (wegen dem Einschreiben) und vor allem auf die Brüder von der ****al ***na und der Kanzlei KA/ES/PE. Was muss ich tun, damit nicht noch mehr Kosten entstehen, sollte ich Einspruch einlegen
?
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Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn sie die Raten weiterhin pünktlich einhalten, wird der Gläubiger auf Grund des inzwischen erlassenen VB wohl nicht vollstrecken, weil sie sich dann auf die nachweisbare Vereinbarung zur Ratenzahlung berufen können. Ein klärendes Gespräch mit dem Gläubiger-Vertreter wäre hier angebracht, aber kein Einspruch gegen den VB, der nur weitere Kosten verursachen würde.
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Hallo Dieter25, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe auch bei KaeSPe angerufen und wurde nach 2 freundlichen Sätzen ziemlich unverschämt darauf aufmerksam gemacht, dass ich den Vollstreckungsbescheid hätte abwehren können, wenn ich statt 5 in nur 3 Raten gezahlt hätte. Das steht in dem besagten Schreiben allerdings nicht drin. Also was könnte ich noch Unternehmen? Ich habe die Kanzlei bereits schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass Sie zur Schadensminderungspflicht nach $254 Abs.2 BGB verpflichtet sind. Allerdings werden die Kosten immer weiter nach oben getrieben.
Gruß
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quote:
besteht unsere Mandantschaft zur Sicherung der Forderung auch weiterhin auf die Erwirkung
des Vollstreckungsbescheides. Hieraus werden jedoch keinerlei Maßnahmen gegen Sie eingeleitet, so lange Sie die Raten pünktlich zahlen
und diese weiterhin leisten. Etwas anderes zu tun, wäre sicher nicht angebracht.
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