Hallo Zusammen,
gegen einen Bussgeldbescheid Ordnungswidrigkeit, wurde Einspruch eingelegt. 1 Woche vor Prozessbeginn wurde der Einspruch per Fax zurückgezogen.
Es fand trotzdem ein Termin statt und in Abwesenheit wurde entsprechend geurteilt. Ensprechende Kosten des Verfahrens
soll der Kläger tragen.
Was für Rechtmittel stehen da zur Verfügung? Kann das selber formlos erfolgen?
Danke
Einspruch gegen Bussgeldbescheid zurückgezogen, Trotzdem Urteil und Kostennote
13. September 2016
Thema abonnieren
Frage vom 13. September 2016 | 18:48
Von
Status: Beginner (117 Beiträge, 27x hilfreich)
Einspruch gegen Bussgeldbescheid zurückgezogen, Trotzdem Urteil und Kostennote
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. September 2016 | 20:01
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat1 Woche vor Prozessbeginn wurde der Einspruch per Fax zurückgezogen. :
Nö, wurde er nicht, denn das geht nicht.
ZitatWas für Rechtmittel stehen da zur Verfügung? :
Gar keines.
#2
Antwort vom 13. September 2016 | 20:42
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
Zitat:Zitat1 Woche vor Prozessbeginn wurde der Einspruch per Fax zurückgezogen. :
Nö, wurde er nicht, denn das geht nicht.
ZitatWas für Rechtmittel stehen da zur Verfügung? :
Gar keines.
Aber selbstverständlich geht das, zumindest, wenn das Fax unterschrieben war.
Zum Rechtsmittel: Um nicht Eulen nach Athen zu tragen und alles doppelt zu schreiben, verweise ich auf Krumm bei Beck.
http://blog.beck.de/2010/09/12/verwerfung-trotz-einspruchsruecknahme-ist-urteil-gegenstandslos
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verfahrensrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 13. September 2016 | 23:05
Von
Status: Beginner (117 Beiträge, 27x hilfreich)
War unterschrieben und ging per Qualifiziertem Faxversand zum Gericht.
Das heisst also Rechtsbeschwerde gegen das Urteil einlegen.
Danke.
#4
Antwort vom 13. September 2016 | 23:31
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
Wie hoch war das Bußgeld? Fahrverbot dabei? Bei einer Zulassung-RB hätten Sie sonst ein Problem.
#5
Antwort vom 15. September 2016 | 02:00
Von
Status: Beginner (117 Beiträge, 27x hilfreich)
25€ keine Punkte.
#6
Antwort vom 15. September 2016 | 22:06
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
Dann vergessen Sie mal die RB. Die Zulassung werden Sie nicht hinbekommen.
https://dejure.org/gesetze/OWiG/80.html
-- Editiert am 15.09.2016 22:08
#7
Antwort vom 15. September 2016 | 23:59
Von
Status: Beginner (117 Beiträge, 27x hilfreich)
Ja der Bertrag ist zu gering.
Schade, trozdem Danke für alle Antworten.
Und jetzt?
Schon
267.054
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten