Einspruch Vollstreckungsbescheid - Welche Begründung?

4. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Seneca1992
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Einspruch Vollstreckungsbescheid - Welche Begründung?

Guten Tag werte Forumsgemeinde,

ich bräuchte mal wieder euren Rat.

Folgender Sachverhalt: Ich habe ein Macbook über Ebay gekauft und bezahlt, 1000€. Leider hat der Verkäufer die Ware nicht geliefert.
Ich hatte Anzeige bei der Polizei erstattet, da ich mir im Vorfeld eine Ausweiskopie hatte zukommen lassen. Ca. 1 Jahr passierte nichts, dann wurde ich als Zeuge vorgeladen. Angeklagter war aber nicht derjenige von dem ich den Ausweis hatte, dieser war angeblich (laut Staatsanwaltschaft) nur als Vermittler tätig. Der Betrug ging von einer anderen Person aus.
Da mir das alles zu bunt wurde und ich mein Geld zurückhaben wollte, stellte ich einen Online Mahnantrag und daraufhin wurde auch der Vollstreckungsbescheid beantragt.

Nun bekam ich ein Schreiben, dass sich diese Person anwaltliche Hilfe besorgt hat und Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt hat. Nun soll ich den Anspruch begründen und 130€ zahlen an Gerichtskosten.

Meine Frage wäre nun: Frist läuft bald ab, sollte ich selbst den Sachverhalt schildern oder auch einen Anwalt einschalten? Wenn ich keinen Sachverhalt schildere, also nicht reagiere, muss ich dann trotzdem die Gebühren tragen? Auch die Anwaltsgebühren der Gegenseite? Ich habe damals an die IBAN überweisen, die mir derjenige genannt hat. Wo genau und auf welchem Konto das Geld jetzt liegt, weiß ich natürlich nicht.

Ich soll das Ganze in einer "der Klageschrift entsprechenden Form" begründen. Wie sieht die aus?


Danke im voraus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Gegen wen erging der MB? Hast du bei der Beantragung Übergang ins strittige Verfahren angekreuzt?
Wurde jemand im Strafverfahren verurteilt? An wen ging das Geld?

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#2
 Von 
Seneca1992
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Der MB erging gegen denjenigen der mir den Ausweis gesendet hat.
An diesen hatte ich auch das Geld überwiesen, zumindest seinen Namen angegeben und die IBAN die er mir genannt hatte. Wem das Konto gehört: Keine Ahnung.

Ob und wer verurteilt wurde weiß ich auch nicht, wurde vm Gericht vor der Verhandlung wieder ausgeladen. Kann man das irgendwo erfragen?

Ja, ich meine, dass ich angekreuzt habe: "Die Zustellung des Vollstreckungbescheids soll vom Gericht veranlasst werden".

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Es geht nicht darum wer den VB zustellt sondern darum ob du im Falle eines Widerspruchs den Übergang ins strittige Verfahren angekreuzt hast. Falls ja sind die Kosten von dir zu tragen.

Ohne irgendwelche Beweise für die Schuld halte ich das Verfahren für aussichtslos.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seneca1992
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, das habe ich wohl angekreuzt. Beim Mahnbescheid wurde ja nicht Einspruch eingelegt.

Welche Beweise? Kauf kam zustande, Ware wurde aber nie geliefert, Geld ist weg. Was prüft das Gericht denn genau?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde dir dringend empfehlen, einen eigenen Anwalt einzuschalten. Aus drei Gründen:
A) Waffengleichheit
B) kurzfristige Akteneinsicht
C) Es ist zu erwarten, dass du es mit Begründung u.ä., warum nun derjenige das Geld zurückzahlen soll, schwierig haben wirst.

Zitat:
Was prüft das Gericht denn genau?

Zum Beispiel: Ob derjenige, gegen den du nun vorgehen willst, der richtige ist.

Das Gericht reimt sich nichts zusammen. Das Gericht beginnt mit exakt 0 Informationen. Es kennt weder dich, noch den Prozessgegner, noch den Fall. Du bzw. ein Anwalt müssen das Gericht in die Lage versetzen, den Sachverhalt zu kapieren und deine Anspruchsgrundlage anhand der Gesetze und die Beweise zu prüfen. Nicht mehr, nicht weniger.

Wenn du bereits die Bestätigung hast, dass derjenige, dem der Pass gehört, tatsächlich als sogenannter Geldagent tätig wurde, dann findet ein Anwalt auch genug urteile, auf die er referenzieren kann. Dann muss der Geldagent auch haften.
Das ist immer das Böse Erwachen, wenn sich Geldagenten auf einen vermeintlich seriösen Job bewerben, wo sie etwas Kapitalfluss überwachen sollen...

Aber wie gesagt: Einfach ist das bestimmt nicht, sonst hätte der gegnerische Anwalt nicht abgewunken. Deswegen (ich wiederhole mich) Würde ich hier einen Anwalt einschalten. Es geht schließlich nicht um Peanuts.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von Seneca1992):
Der MB erging gegen denjenigen der mir den Ausweis gesendet hat.

Wenn der tatsächlich nur der Vermittler war, hat man vermutlich den Falschen verklagt.
War es ein "Geldagent" sieht die Sache besser aus.

Von dahher sollte man dem Rat von mepeisen folgen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Ob sich die Einschaltung eines RA's lohnt? Immerhin müsste man den auch ersteinmal bezahlen. Es kommt hier wirklich drauf an ob der TE bereit ist weiteres Geld zu investieren.

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