Einspruch, Nachreichung von Unterlagen

7. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Tigonaut
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch, Nachreichung von Unterlagen

Ich habe fristgerecht Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingereicht und ausführlich meine Gründe erklärt. Außerdem habe ich darum gebeten, mir solange Aufschub zu gewähren, bis ich die zur Begründung des Einspruchs notwendigen Bescheinigungen von anderen Behörden nachreichen kann.

Das Finanzamt hat geantwortet, dass es den Einspruch in der jetzigen Form als nicht begründet ansieht und hat mich aufgefordert, bis zum Ende der ursprünglichen Einspruchsfrist die Unterlagen nachzureichen.

Meine Frage ist: Was soll ich tun, wenn ich diese Unterlagen bis dahin nicht erhalten habe? Soll ich:

a) schreiben, dass ich die Begründung nachreichen werde und nach §361 AO die Aussetzung der Vollziehung beantrage; oder

b) einen Antrag auf Wiedereinsetzung nach §110 AO stellen, da ich unverschuldet (weil andere Behörden bummeln) die Frist versäume? Oder ist dieser Weg nur vorgesehen, wenn ich selbst nicht in der Lage war, mit dem Finanzamt zu kommunizieren? oder

c) noch etwas ganz ganz anderes tun...?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar! Es geht hier um meinen allerersten Einspruch gegen einen Steuerbescheid, also seid bitte geduldig mit mir :o)

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Tigonaut
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider ist die Sache etwas komplizierter. Es handelt sich um das Jahr 2008. Das Finanzamt hat nach 4 Jahren einen Datenabgleich mit der ZfA durchgeführt und herausgefunden, dass ich angeblich damals nicht zulagenberechtigt gewesen sei. Dies ist nicht korrekt und ich befinde mich in Verhandlungen mit der ZfA, damit diese mir bescheinigt, dass ich 2008 zulagenberechtigt war.

Das Finanzamt müsste doch wissen und berücksichtigen, dass es schon mal länger als die vier Wochen Einspruchsfrist dauern kann, bis eine Behörde wie die Deutsche Rentenversicherung einen Vorgang prüft! Somit suche ich nach einer Möglichkeit, wie ich das Finanzamt rechtssicher dazu bringen kann, mir die Frist zu verlängern. Ich kann ja nichts dafür, dass mich die ZfA warten lässt...

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