Hallo,
aufgrund einer sehr hohen Betriebskostennachforderung habe ich von meiner Hausverwaltung vor ca. 5 Wochen schriftlich verlangt, Einsicht in die Belege zu erhalten. Die Nachforderung an sich habe ich bereits geleistet, dies im selben Schreiben als "unter Vorbehalt" qualifiziert. (Genau so wurde es mir hier im Forum auch empfohlen, siehe Thema "Betriebskosteneinspruch - wie?" vom 28.11.08).
Nun reagiert die Hausverwaltung einfach nicht auf dieses Schreiben. Da sie ihr Geld haben, versuchen sie es wahrscheinlich auszusitzen und behaupten, der Brief wäre verloren gegangen, kann man ja immer.
Wie gehe ich nun vor? Ich kann natürlich den Brief nochmal per Einschreiben schicken.
Aber, welche Fristen gelten denn für deren Reaktion? Kann / muss ich eine setzen? Kann / sollte ich ankündigen, die geleisteten Nachzahlungen von der nächsten BK wieder abzuziehen, oder bis auf weiteres nur die Miete zu überweisen?
Was nun?
Einsicht in Unterlagen gefordert - Keine Reaktion
20. Januar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 20. Januar 2009 | 12:42
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einsicht in Unterlagen gefordert - Keine Reaktion
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. Januar 2009 | 17:17
Von
Status: Bachelor (3168 Beiträge, 1426x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 20. Januar 2009 | 17:32
Von
Status: Lehrling (1592 Beiträge, 789x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
268.273
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
14 Antworten
-
7 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten