Einsicht in Unterlagen gefordert - Keine Reaktion

20. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
usrkh
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einsicht in Unterlagen gefordert - Keine Reaktion

Hallo,
aufgrund einer sehr hohen Betriebskostennachforderung habe ich von meiner Hausverwaltung vor ca. 5 Wochen schriftlich verlangt, Einsicht in die Belege zu erhalten. Die Nachforderung an sich habe ich bereits geleistet, dies im selben Schreiben als "unter Vorbehalt" qualifiziert. (Genau so wurde es mir hier im Forum auch empfohlen, siehe Thema "Betriebskosteneinspruch - wie?" vom 28.11.08).

Nun reagiert die Hausverwaltung einfach nicht auf dieses Schreiben. Da sie ihr Geld haben, versuchen sie es wahrscheinlich auszusitzen und behaupten, der Brief wäre verloren gegangen, kann man ja immer.

Wie gehe ich nun vor? Ich kann natürlich den Brief nochmal per Einschreiben schicken.
Aber, welche Fristen gelten denn für deren Reaktion? Kann / muss ich eine setzen? Kann / sollte ich ankündigen, die geleisteten Nachzahlungen von der nächsten BK wieder abzuziehen, oder bis auf weiteres nur die Miete zu überweisen?

Was nun?

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

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