Einsicht in Personalakte gem. § 83 Abs. 1 BetrVG

10. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Norbert Katz
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)
Einsicht in Personalakte gem. § 83 Abs. 1 BetrVG

Hallo,

ich würde gerne Einsicht in meine Personalakte nehmen, was ich ja darf.

Jetzt meine Fragen:

Darf ich da jederzeit während der Öffnungszeiten der Personaabteilung hingehen ohne Anmeldung?

Ich könnte ja auch meine Akte kopieren, aber mein Abreitgeber hats drauf und berechnet mir 50 cent pro Blatt.
Wenn aber die technische Möglichkeit besteht die Akte zu scannen und per Mail zu senden dürften doch keinen Kosten für den AG anfallen, oder?

Was muss und was darf und was darf nicht drin sein in so einer Akte?

Und zuletzt: Wie würdet ihr so was am besten machen? Hingehen und los, anmelden und fragen?

Und wenn ich mich anmelde, wie kann ich erkennen ob die Akte vollständig ist. Die s.g. Paginierung scheint ja nicht verpflichtend zu sein.

Also nur am Schluss: Hintergrund ist der, dass ich denke mein AG will mich loswerden, aber so richtig in der Pfanne hat er nichts dafür. Aber immer wieder kommt im Gespräch "Sie haben das und jenes getan und gesagt, das haben wir alles schriftlich". Ich denke da gibt es recht wenig, aber das wenige sollte ja da zu finden sein.

Oder letzte Frage: Was darf der AG im eigenen Interesse zurückhalten?

Viele Frage und vielmals danke an all die tollen User hier!



-- Editiert Norbert Katz am 10.09.2014 10:33

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Googel doch mal einfach "Einsicht in die Personalakte" - das wird dir ein Kronleuchter aufgehen.
Wenn dann noch Fragen offen sind ....

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Norbert Katz
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

Also im Prinzip hast Du recht, aber bei mir gehen dazu nur zwei Lichter an: es gibt eine Menge Zeug dazu aus AN-Sicht und AG-Sicht, aber keine persönlichen Meinungen.

Paragraphen finden sich viele, aber hier ist doch ein Foruum bei dem es um Meinungen geht, oder?
Und wenn Meinungsbildung jetzt auch schon per Google läuft, na dann gute Nacht!

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Und ich füge mal noch eine Frage hinzu: Der AG darf ja selbst regeln wie er und was für Unterlagen er in Personalakten führt (steht irgendwo bei Google...). Muss er dabei alle AN gleich behandeln?

So, ich bin solange bei Google....

-- Editiert Norbert Katz am 10.09.2014 11:11

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Also gut: Meinungen und Erfahrungen sind etwas anderes.
Ich bin immer dafür, mit offenen Karten zu spielen ~ deswegen halte ich auch nichts von Überraschungsbesuchen. Meiner Meinung nach sollte man sich immer anmelden , denn auch die Mitarbeiter im Personalreferat sind Menschen, die geachtet werden wollen.
Ansonsten ist es eben nicht beliebig, was dein Arbeitgeber in die Personalakte packt. Wenn also dem Arbeitgeber und damit dem Personalreferat etwas zugetragen wird, was für den Arbeitnehmer nachteilig ist, kann er das nicht einfach abheften, sondern er muss mindestens deine Stellungnahme dazu einfordern und kann dann beides miteinander abheften - sofern es was mit deinem beruflichen Werdegang zu tun hat. Meistens sind Personalakten durchaus weniger spannend als Arbeitnehmer glauben.
Eine durchaus eigene Frage ist , was gegebenenfalls aus der Akte zu entfernen ist, wenn's nicht allzu offenkundig ist - zum Beispiel uralte Abmahnungen. Da gibt es nämlich ein Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht

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-- Editiert :blaubär: am 10.09.2014 12:52

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Norbert Katz
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

Und ich bin eben der Meinung, das hier mal alles abgeheftet wird was so reinkommt, ohne Stellungnahme.
Also mich hat noch niemand gefragt, un dich rede hier nicht von einem Mini-Job....
Und nehmen wir an ich will höflich sein und klingle vorher..dann könnte ich ja auch zu meinem Chef sagen "Lass uns mal Pornos tauschen".

Deswegen interessieren mich keine Paragraphen sondern Praxiserfahrung....

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Dann schau dir deine Akte an ... und dann reden wir weiter.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

quote:
Meistens sind Personalakten durchaus weniger spannend als Arbeitnehmer glauben.


So ist es.

Meine Praxis: Ein Arbeitgeber, der nix zu verbergen hat, braucht mE keine Termine für sowas zu vereinbaren. Zu mir kann jeder unangemeldet ins Büro kommen und bekommt auf Wunsch seine Akte ad hoc in die Hand gedrückt. Gelesen wird sie allerdings in meinem Beisein an meinem Schreibtisch, gewünschte (einzelne) Kopien aus der Akte fertige ich selbst an - kostenlos, denn der Aufwand fürs Kassieren und Verbuchen solcher Kleckerlesbeträge steht in keinem Verhältnis zum Erlös.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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