Einsicht auf fremde Akten

13. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
DonCologne
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Einsicht auf fremde Akten

Hallo erstmal, ich wusste nicht, wie ich den Betreff betiteln soll, aber ich geh hier mal näher darauf ein.
Ich wurde als Käufer durch ein Privatverkauf auf Ebay betrogen (Ware defekt, Versendungsverkauf - Käufer haftet) und scheinbar werden meine Fotos und Videos vom Unboxing nicht ausreichen. Ich kann und will das nicht hinnehmen. Da ich stark davon ausgehe, dass der Defekt arglistig verschwiegen wurde, würde ich gern den Online-Versandhandel kontaktieren, von dem der Verkäufer den Artikel einst gekauft hat und dort anfragen, ob es zu einem Retour-Versuch oder dergleichen gekommen ist. Da dies aus Datenschutzgründen nicht möglich ist, wollte ich fragen, ob man diese auf legalem Wege umgehen kann, sei es durch ein Anwalt oder durch Eigentumsübergabe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von sugoi2k):
Da dies aus Datenschutzgründen nicht möglich ist,

Warum sollte das nicht möglich sein?
Datenschutz is tein nachrangiges Recht und in Rahmen einer gerichtlichen Auseinadersetzung könnte man auch entsprechende Mitarbeiter als Zuegen laden.



Probleme kommen eher von anderer Seite:

Es kann sein, das die Firma darüber gar keine Unterlagen mehr hat (oder es behauptet um der lästigen Anfrage zu entgehen.)

Hat der Artikel eine Seriennummer? Falls nicht, ist ja nicht sicher, ob der rekalmierte Artikel auch der verkaufte ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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