Einseitiger Heizartwechsel WEG

10. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
msn485829-7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Einseitiger Heizartwechsel WEG

Hallo zusammen,

kurze Sizuationsschilderung:

Unser Haus besteht aus zwei Wohnungen. Wir sind Miteigentümer dee OG/DG-Wohnung. Da das Haus früher ein Einfamilienhaus war, ist die Heizungsanlage (Gas) nicht getrennt. Vor kurzem haben wir gemeinsam Heizkostenzähler anbauen lassen, um die Kosten besser zu verteilen.

Die Heizungsanlage muss in den nächsten Jahren definitiv ausgetauscht werden.

Nun wurden wir darüber informiert, dass die zweite Eigentümerpartei die Versorgung in ihrer Wohnung auf Strom umstellen möchte. Darf die Partei das ohne unsere Zustimmung entscheiden und muss sie sich trotzdem an der Sanierung der bisherigen Heizungsanlage beteiligen?

Und wie verhält es sich mit den Grundkosten der Heizung? Die Rohre verlaufen ja durchgängig durch die untere Wohnung und geben somit auch Wärme dort ab.

-- Editiert von msn485829-7 am 10.03.2018 16:20

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)


Zuerst ein mal eine Frage: Wie ist bei euch das Stimmrecht in der TE festgelegt? Steht dort etwas in der Art "bemisst sich nach Miteigentumsanteilen"? Wenn nicht dann gilt das gesetzliche Stimmrecht das besagt: Jeder Eigentümer = eine Stimme
Dann habt ihr auf Dauer ein Problem weil keiner etwas gegen den Willen des anderen machen kann.


Zitat (von msn485829-7):
Nun wurden wir darüber informiert, dass die zweite Eigentümerpartei die Versorgung in ihrer Wohnung auf Strom umstellen möchte. Darf die Partei das ohne unsere Zustimmung entscheiden

Natürlich. Sie darf sich ohne eure Zustimmung auch eine neue Badewanne o.ä. einbauen. Es ist niemand gezwungen sich an die bestehende Heizung anzukoppeln. Dennoch muss jeder, auch der sie selbst nicht nutzt, die Grundkosten der Anlage zahlen, denn sie ist Gemeinschaftseigentum.
Zu den Grundkosten zählen u.a. Wartungs- und Instandsetzungskosten und meiner Ansicht nach natürlich auch die Sanierungskosten.

Zitat (von msn485829-7):
Und wie verhält es sich mit den Grundkosten der Heizung? Die Rohre verlaufen ja durchgängig durch die untere Wohnung und geben somit auch Wärme dort ab.

Auch da sehe ich persönlich die andere Partei in der Pflicht - würde aber nicht darauf wetten (oder nur einen kleinen Betrag ;-))

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#2
 Von 
msn485829-7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die erste Einschätzung.

Ja unser Stimmrecht richtet sich nach Miteigentunsanteilen. Dort besitzen wir in etwa 51%. Das führt aber grundsätzlich ja nicht dazu, dass wir Dinge ohne Zustimmung entscheiden dürfen oder?


Zu den Grundkosten: Wir haben vor kurzem erst eine Verteilung 70% Verbrauch, 30% Grundkosten vereinbart. Demnach müssten sie auch weiterhin die Hälfte bzw. 49% der 30% Grundkosten tragen, richtig?

Wenn die Heizungsanlage also in nächster Zeit das Weite sucht und ausgetauscht werden muss, müssen sie sich dennoch beteiligen?

-- Editiert von msn485829-7 am 10.03.2018 19:59

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von msn485829-7):
Ja unser Stimmrecht richtet sich nach Miteigentunsanteilen. Dort besitzen wir in etwa 51%. Das führt aber grundsätzlich ja nicht dazu, dass wir Dinge ohne Zustimmung entscheiden dürfen oder?

Wenn ihr mehr als 50% der MEA haltet dann könnt ihr alle Beschlüsse fassen die mit einfacher Mehrheit zu fassen sind (WEG § 25 ).

Zitat (von msn485829-7):
Demnach müssten sie auch weiterhin die Hälfte bzw. 49% der 30% Grundkosten tragen, richtig?

Die Grundkosten bemessen sich nicht nach MEA sondern nach Heizkostenverordnung (siehe § 6 Abs. 2 HKV)

Zitat (von msn485829-7):
Wenn die Heizungsanlage also in nächster Zeit das Weite sucht und ausgetauscht werden muss, müssen sie sich dennoch beteiligen?

Natürlich. Zudem gehe ich davon aus das die Heizung auch das Brauchwasser erwärmt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
msn485829-7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja die Heizkostenverteilung läuft natürlich nicht über die Miteigentumsanteile richtig.

Für Brauchwasser haben wir aktuell separate Durchlauferhitzer. Diese würden wir gern bei der Sanierung durch die Erwärmung mit Hilfe des Kessels umstellen, aber da haben wir dann auch daa Problem der zweiten Partei.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von msn485829-7):
Für Brauchwasser haben wir aktuell separate Durchlauferhitzer. Diese würden wir gern bei der Sanierung durch die Erwärmung mit Hilfe des Kessels umstellen, aber da haben wir dann auch daa Problem der zweiten Partei.

Das hättet Ihr sicherlich, und zwar völlig zu Recht.
Denn der Zubau eines Kessels nebst erforderlichem Umbau der Heizung, Verlegung der entsprechenden Warmwasserrohre in die Wohnungen, usw. wäre schon eine andere Sache als der Austausch der alten Heizung x gegen moderne Heizung y.

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