Einseitige Vertragsänderung-Bau Terrassenüberdachung mit Festpreis-Garantie

22. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
grafx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Einseitige Vertragsänderung-Bau Terrassenüberdachung mit Festpreis-Garantie

Ein herzliches „Hallo“ an alle hier im Forum!

Ich habe folgendes Problem!

Ich habe eine Carport-Firma damit beauftragt für mich im April 2006 eine Terrassen-Überdachung zu liefern und diese auch fachgerecht zu montieren.
Dazu ist der Chef dieser Firma, ein Diplom-Bauing., am 03.12.2005 bei mir gewesen und hat ein Aufmaß meiner Terrasse gemacht und in 3 stündiger Absprache sämtliche Details des notwendigen Materials und des Aufbaus mit mir besprochen.
Dazu ist ein schriftlicher Bauauftrag mit Festpreis und Festpreisgarantie bis 30.05.2006 in Höhe von 2.050,00 Eur (inkl.Mwst. , fürs gesamte Material/Dacheindeckung/Dachrinne und Zubehör und Komplett-Montage) zustandegekommen.
Dieser Bauauftrag ist nochmal schriftlich mit ausführlichen Preisangaben für die Einzelposten am 19.12.2005 bestätigt worden.
Der schriftliche Termin für die Lieferung und Montage der Pfosten ist am 10.04.2006
Die Endmontage wurde für den 18.04.2006 schriftlich vereinbahrt!
Heute (22.03.06, 3 Wochen vorher?) bekam ich eine Vertragsänderung die ich nicht verstehe!

Ich soll jetzt plötzlich statt dem Festpreis in Höhe von 2.050 Eur den neuen Preis in Höhe von 2.855 Eur bezahlen!

Neu ist plötzlich, das statt 5 Pfosten jetzt 6 Pfosten + Mehrpreis für Montage berechnet wurde und ein neuer, sehr teurer Posten ( zus. 730,00 Eur!) für 4 x „Wilsede+halt“ hinzugefügt wurde (was auch immer das sein soll ????).

Diesen neuen Preis kann und will ich nicht zahlen!

Meine Frage ist: Darf der Lieferant/Monteur so kurzfristig ohne Absprache einseitig den Vertrag ändern?
Muss Er den eventuellen Mehraufwand selber tragen, da Festpreisvereinbahrung und Garantie?
Darf ich bei nicht zustande kommender Ausführung Schadenersatz fordern?
(Ich habe bereits Die Lasur-Farbe und den Sichtschutz dafür woanders gekauft)
Darf ich eine andere Firma beauftragen, die mir diese Terrassen-Überdachung baut und eine eventuelle Preisdifferenz der alten Firma in Rechnung stellen.)

Wie soll ich mich am besten verhalten?

Für Eure Hilfe und Hinweise bin ich sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen

grafx


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

So, wie du es beschreibst, scheint dieser Werkvertrag tatsächlich hieb- und stichfest zu sein. Es kann vom Auftragnehmer nicht einseitig geändert werden und er ist verpflichtet, zum bestätigten Festpreis und Fixtermin zu liefern und zu montieren.
Er macht sich schadenersatzpflichtig, falls er den Vertrag nicht einhält.
Um einen teuren Rechtsstreit zu vermeiden und evtl. eine noch teurere andere Firma zu beauftragen könnten sich natürlich beide Seiten entgegen kommen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
grafx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo ikarus02,

danke für Deine schnelle Antwort!

Ich habe heute mit dem Chef der Firma gesprochen und es hat sich herausgestellt,
das sein Mitarbeiter versehentlich den Auftrag mit einem ähnlich gelagerten Fall verwechselt hat. Ich habe daraufhin ein FAX
erhalten, worin um Verzeihung gebeten wurde
und mir schriftlich bestätigt wurde, das mein Auftrag selbsverständlich so ausgeführt
wird wie vorher schriftlich vereinbahrt wurde.

Deine Antwort ist aber trotzdem für mich und
für andere sehr hilfreich, zeigt es doch das
eine Firma nicht einseitig was machen kann was es will, jedenfalls nicht wenn man einen
schriftlichen Vertrag mit Festpreisgarantie hat!

Vielen Dank nochmal und schöne Grüße an dieses tolle Forum!

mgf. grafx :)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Schön, dass sich dieser Fall so schnell geklärt hat.
Dieses zeigt, dass du es mit einer guten und seriösen Firma zu tun hast. Jeder kann sich irren und Fehler machen, wenn eine Firma das anerkennt, sich entschuldigt und den vereinbarten Auftrag trotz Irrtum ausführt, dann ist das anerkennenswert.
Diese Firma kannst du weiter empfehlen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

2x Hilfreiche Antwort

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