Einreise trotz Einreiseverbot nach Abschiebung

9. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Spieglein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Einreise trotz Einreiseverbot nach Abschiebung

Guten Tag zusammen,

ich habe das Forum hier durchstöbert aber keinen Eintrag gefunden der mein Problem ausreichend lösen kann.

Ist es möglich ein Einreiseverbot nach einer Abschiebung zu umgehen?
Der "Mensch" wurde wegen Gewalttaten und Kidnapping ausgewiesen, vielleicht auch wegen anderen Delikten wie Diebstahl oder Einbruch.
Die Abschiebung war 2003.

-Gibt es sowas wie ein europaweites Einreiseverbot?
-Lassen sich solche Verbote umgehen oder verjähren sie?
-An wen kann man sich wenden wenn dieser Mensch trotz Einreiseverbot sich in Deutschland aufhält?
-Ist es korrekt das die Polizei nichts machen kann selbst wenn eine direkte Ankündigung einer Entführung voraus gegangen ist?

-----------------
""

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Die Abschiebung war 2003.
-Gibt es sowas wie ein europaweites Einreiseverbot

Durch die Abschiebung besteht ein unbefristetes Wiedereinreiseverbot.
quote:
-Lassen sich solche Verbote umgehen oder verjähren sie?

Eine Umgehung wäre strafbar.
Es besteht aber die Möglichkeit, die Einreisesperre befristen zu lassen. Einen triftigen Grund dafür sollte man allerdings schon anführen.
quote:
-An wen kann man sich wenden wenn dieser Mensch trotz Einreiseverbot sich in Deutschland aufhält?

So ein Aufenthalt wäre illegal. Dafür ist die Polizei bzw. die Ausländerbehörde zuständig.
quote:
-Ist es korrekt das die Polizei nichts machen kann selbst wenn eine direkte Ankündigung einer Entführung voraus gegangen ist?

Illegale Einreise oder unerlaubter Aufenthalt ist allein schon ein Straftatbestand und wird auch strafrechtlich verfolgt (sofern die Polizei oder die Ausländerbehörde davon Kenntnis erhält).

-- Editiert ya338 am 09.04.2013 19:04

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17275x hilfreich)

Durch die Abschiebung besteht ein unbefristetes Wiedereinreiseverbot.
Nö, die Zeit der unbefristeten Einreiseverbote ist vorbei: http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__11.html

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spieglein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich bedanke mich für die sehr informative und schnelle Antwort.

Was wäre denn ein triftiger Grund die Einreisesperre befristen zu lassen?

z.B.:
Heirat und Kind mit einer deutschen Frau?
Wie schwer ist diese Befristung zu erlangen?


Polizei ist informiert und Ausländerbehörde wird morgen früh in Kenntnis gesetzt.

Polizei sagte dass sie erst etwas machen kann wenn eine Dringlichkeit vorliegt z.B. sollte dieser "Mensch" vor der Türe stehen, allerdings werde die Nachtschicht über die Situation informiert...

-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17275x hilfreich)

Familiäre Gründe sind typisch, wobei da jede Frau mit Aufenthaltsrecht in D genügt - es muß also keine dt. Staatsbürgerin sein. Der Rest ist rätselhaft - wenn der Aufenthaltsort der Person bekannt ist, könnte die Polizei durchaus einschreiten - und wenn er nicht bekannt ist, wovon soll dann die Ausländerbehörde informiert werden?

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Durch die Abschiebung besteht ein unbefristetes Wiedereinreiseverbot.
Nö, die Zeit der unbefristeten Einreiseverbote ist vorbei.

Das Einreiseverbot erlischt aber nicht automatisch, dazu ist immer noch ein Befristungsantrag erforderlich und der kann ggf. auch in weiter Ferne liegen und ohne entsprechende Begründung läuft da auch nichts.
Zitat:
Wie schwer ist diese Befristung zu erlangen?

Das kommt auf die Ursache an, die zur Ausweisung/Abschiebung geführt haben und auf die Begründung, mir welcher die Wiedereinreise angestrebt wird.

So sind z.B. ein Kind und eine Ehefrau schon schwerwiegende Gründe für eine Wiedereinreise, eine Verweigerung der Einreise wegen BTM-Handel allerdings auch.


-- Editiert ya338 am 09.04.2013 23:35

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14012x hilfreich)

Und wenn die Freiheitsstrafe mehr als zwei Jahre betrug, ist es ohnehin fast immer ausgeschlossen, insbesondere dann, wenn es sich bei den Gewalttaten um Verbrechen und nicht nur um Vergehen handelte.

Abgesehen davon ist noch folgendes zu berücksichtigen: ich gehe mal davon aus, dass der Ausländer einen Teil seiner Strafe abgesessen hat, und dann ausgewiesen wurde. Die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung ist dann an die Bedingung geknüpft, dass bei einer Wiedereinreise die Reststrafe abgesessen werden muss.

Vorgehensweise ist dann Folgende: erst Reststrafe absitzen, dann neue Strafe im Anhang dazu, dann wieder Abschiebung.

wirdwerden

-----------------
""

-- Editiert wirdwerden am 10.04.2013 08:38

7x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.281 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen