Einnahmen aus Autorentätigkeit

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
finnja
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einnahmen aus Autorentätigkeit

Hallo, ich habe ein dringendes Steuerproblem und hoffe, jemand kann mir helfen.
Ich habe meine Examensarbeit Mitte 2000 als Buch bei einem Verlag veröffentlichen lassen und erhalte aus den Verkäufen jährlich ca. 1.500 Euro. Diese Einnahmen haben mein Mann und ich jedoch in unserer gemeinsamen Steuererklärung nie angegeben, weil wir dachten, die Summe sei zu gering. Jetzt sagte ein Bekannter, wir könnten die Einnahmen mit Werbungskosten aus freiberuflicher Nebentätigkeit gegenrechnen und könnten unsere Steuer so noch reduzieren. Ein anderer sagte jedoch, dass es sich hierbei um einen klaren Fall von Steuerhinterziehung handelt. Jetzt bin ich ratlos, welche Aussage zutrifft und was ich machen soll.
Alle Einnahmen seit 2000 auf einmal angeben und somit einer evtl. Strafe wegen Steuerhinterziehung entgehen? Oder nur die Einnahmen aus dem letzten Jahr?
Wer kann mir einen Rat geben, wie ich mich am besten verhalten sollte???
Könnte dadurch evtl. auch eine anstehende Verbeamtung gefährdet sein???

Danke!Hallo, ich habe ein dringendes Steuerproblem und hoffe, jemand kann mir helfen.
Ich habe meine Examensarbeit Mitte 2000 als Buch bei einem Verlag veröffentlichen lassen und erhalte aus den Verkäufen jährlich ca. 1.500 Euro. Diese Einnahmen haben mein Mann und ich jedoch in unserer gemeinsamen Steuererklärung nie angegeben, weil wir dachten, die Summe sei zu gering. Jetzt sagte ein Bekannter, wir könnten die Einnahmen mit Werbungskosten aus freiberuflicher Nebentätigkeit gegenrechnen und könnten unsere Steuer so noch reduzieren. Ein anderer sagte jedoch, dass es sich hierbei um einen klaren Fall von Steuerhinterziehung handelt. Jetzt bin ich ratlos, welche Aussage zutrifft und was ich machen soll.
Alle Einnahmen seit 2000 auf einmal angeben und somit einer evtl. Strafe wegen Steuerhinterziehung entgehen? Oder nur die Einnahmen aus dem letzten Jahr?
Wer kann mir einen Rat geben, wie ich mich am besten verhalten sollte???
Könnte dadurch evtl. auch eine anstehende Verbeamtung gefährdet sein???

Danke!

-----------------
"finnja"

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Beide Bekannte haben Recht.

Die Einnahmen sind steuerpflichtig und es handelt sich mindestens um leichtfertige Steuerverkürzung.

Jedoch dürfen Werbungkosten gegengerechnet werden. Mir ist aber nicht ganz klar ist, worin die bestehen könnten. Bei den von Dir beschreibenen Einnahmen dürften nur geringe Werbungskosten anfallen.

In diesem Fall ist es jedoch zulässig, 25% als Werbungkostenpauschale abzuziehen.

Die Kosten für die Erstellung der Examensarbeit im Jahr 2000 hättest Du gegenrechnen können. Wenn dies jedoch zu einem steuerlichen Verlust führt, wird Dein Steuerbescheid wahrscheinlich nicht mehr geändert.

Korrekt wäre es, alle Einnahmen seit 2000 anzugeben. Auffliegen könnte das ganze bei einer Betriebsprüfung beim Verlag, falls der Finanzbeamte dann eine Kontrollmitteilung schreibt.

Für die nicht ganz korrekten Verhaltensweisen musst Du für Dich selbst entscheiden, ob Du bereit bist, das (überschaubare) Risiko einzugehen. Die Verbeamtung wird dadurch aber wohl nicht gefährdet.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen