Einmiet / Eingehungsbetrug

14. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
stp1983bw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)
Einmiet / Eingehungsbetrug

Liebe Forum User,
ich bin heute das erste mal am Schreiben und hätte eine Anfrage bezüglich Einmietbetrug, denn es wurde Strafanzeige gegen mich gestellt.

Sachverhalt:
Mietverhältniss zwischen Februar 2010 und Januar 2011.
Kaution+ erste beide Mieten voll bezahlt.
Danach 50% Minderung der Miete (keine Heizung,Nachtspeicher). Allerdings wurde ich verurteilt die Mieten nachzubezahlen (ich hatte den Termin versäumt).

Aus dem vorigen Mietverhältniss bestehen leider auch Miteschulden (5-600€).

Nun hat mich der Vermieter, wegen Einmietbetruges angezeigt (und zwar im Oktober 2010).
Bis heute April 2011 noch nichts von der Staatsanwaltschaft gehört zwecks Einstellung.

Frage:
Wie lange kann so ein Verfahren dauern?
Einmietbetrug nach eurer Erfahrung?

Erstmal Vielen Dank vorab.
Ich hab ein wenig Angst, dass ich ins Gefängniss muß.

Stefan


Grüße und lieben Dank
Stefan

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-- Editiert am 14.04.2011 03:36

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18 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

woher wissen Sie denn, daß er Sie angezeigt hat? Haben Sie jemals einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung zur Polizei erhalten?

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stp1983bw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Es kam eine Vorladung zur Poliozei, der ich allerdings nicht gefolgt bin. Ich habe keine Aussage oder Einlassung gemacht.

Meine Frage war nur, ob Erfahrungsgemäß solche Verfahren eingestellt werden, wenn ja in welchem Zeitraum.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

zur rechtlichen Seite, also "Betrug ja/nein" äußere ich mich mal nicht, nur zum Verfahrensrecht. Im § 170 StPO steht, daß man Ihnen eine Verfahrenseinstellung nur mitteilen muß, wenn Sie darum gebeten haben. Es KÖNNTE also eine Einstellung gegeben haben, von der Sie bloß nichts wissen. Dies erfahren Sie, indem Sie bei der Staatsanwaltschaft nach dem Verfahrensstand fragen. Es kann aber auch passieren, daß ein Ermittlungsverfahren länger als ein halbes Jahr dauert.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
stp1983bw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Hey Hallo,
ich hab gerade eben bei der Sta angefragt. Ermittlungsverfahren ist noch nicht beendet.

Muß das was heißen?
Dauer so etwas über ein halbes Jahr?


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

das heißt vor allem, daß die Staatsanwaltschaft viel zu tun hat. Irgendwelche Rückschlüsse auf Ihr Verfahren kann man daraus nicht ziehen.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
stp1983bw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Hey,
Vielen Dank für die Antworten bisher! Ihr helft mir sehr weiter.

Frage: Hat denn jemand ähnliche Erfahrungswerte bezüglich dem Straftatbestand Einmietbetrug und / oder Urteile?

Wäre super...

Grüße Stefan

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Hast Du (bzw. hattest Du bei Vertragsabschluß) nun genug Kohle für die Miete oder nicht ?



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#8
 Von 
stp1983bw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

zum Zeitpunkt der Wohnungsanmietung war ich im ALG2 Bezug.
Allerdings hatte ich noch keine Zusage für die Neue Wohnung,
aber die finanziellen Mittel.

Ich habe, wie gesagt (leider) vom alten Mietverhältniss noch Mietschulden.
Im neuen Mietverhältniss wurde die Miete vom ALG2 2 Monate gezahlt und anschließend eine Mietkürzung vorgenommen (50% keine Heizung). Danach aus dem ALG2 Bezug ausgeschieden.

Wie sind da so die Erfahrungen?
Normalerweise müßte das Verfahren schon längst eingestellt worden sein? (November 2010)?

Gr Stefan

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#10
 Von 
stp1983bw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat:
>Einmiet / Eingehungsbetrug
Das scheint doch ganz klar ein § 263 StGB zu sein, denn was hat dein Vm mit deinen Stromkosten für die Heizung zu tun?

Mit den Stromkosten nicht- aber die Heizung muß funktionieren.

§263 StGB trotz gezahlter Mieten (2 Komplett danach Minderung)?
Trotz Einkommen bei Vertragsabschluß?

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wie mümmel schon andeutete, läßt sich das von hier aus nicht abschliessend beurteilen. Grundsätzlich spricht die Tatsache, dass die ersten Mieten gezahlt wurden, erst mal gegen Betrug.

Andererseits kann man -rein theo.- auch von vornherein (bei Vertragsschluß) planen 2 Mieten zu zahlen, und dann ab der 3. nicht mehr. Das wäre dann Betrug.

Letzlich muß es -wie immer- (zunächst) die StA am konkreten Einzelfall beurteilen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
stp1983bw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,
Danke für die Antwort.

Nicht falsch verstehen - es ging mir im Thread nicht darum eine abschließende Rechtsberatung zu bekommen (deswegen auch die undetailierte Beschreibung).

Mir ging es eigentlich primär darum, ob es hier Leute gibt die Erfahrungswerte haben

a) Dauer eines Ermittlungsverfahrens sta.
b) Strafmaß bei eventueller Verurteilunhg (ähnliche Fälle).

Grundätzlich ist es aber so, dass ich vorhatte die Miete zu entrichten. Bei allen Mietverhältnissen sind keine Mietschulden entstanden, bis auf diese 2.

Ich wünsch euch mal eine Gute Nacht
und vorab ein Schönes Wochenende!

Danke...
Gr Stefan

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

a) kommt auf die Auslastung der StA (zust. Geschäftstelle) an (Haftsachen gehen immer vor, ggf. Großverfahren zu bearbeiten) und den Ermittlungsumfang. Von wenigen Wochen bis mehreren Monaten ist alles möglich.

b) ohne Vorstrafen dürfte es bei einer Geldstrafe bleiben, wenn der Schaden nicht allzu hoch ist. Bei höherem Schaden, mittlerer bis höherer 4stelliger Bereich, kann auch eine Bewährungsstrafe fallen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Sie haben die Miete um 50% gekürzt.

Hat das Amt die Miete direkt an den Vermieter gezahlt (und um 50 % gekürzt) oder Sie (und 50% der Miete selbst einbehalten oder an das Amt zurückgeführt)?

Den Prozeß zu versäumen indem die Berechtigung der Mietkürzung geprüft wird macht keinen guten Eindruck.

Falls Sie die Differenz Mietzahlung vom Amt-Mietzahlung an Vermieter einbehalten haben, warum haben sie nach dem Urteil die einbehaltene Mietkürzung nicht nachbezahlt? Dass dieser Teil nicht zu ihrer freien Verfügung stand war doch klar und hätte bis zur Klärung beiseite gelegt werden müssen.

Dass das Verfahren andauert ist jedenfalls nicht unüblich. Ein halbes Jahr ist doch nicht lang.

Einen Einstellungsbescheid würden Sie im Übrigen regelmäßig auch ohne Antrag erhalten.

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-- Editiert am 16.04.2011 10:03

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
stp1983bw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Hat das Amt die Miete direkt an den Vermieter gezahlt (und um 50 % gekürzt) oder Sie (und 50% der Miete selbst einbehalten oder an das Amt zurückgeführt)?

Nein- der Mietvertrag der neuen Wohnung startete Februar 2010.
Ich lebte aber bis Ende April in der alten Wohnung, da in der neuen Wohnung keine Heizung vorhanden war.

Während dieser Zeit ging 100% der Miete an den alten Vermieter vom Amt/durch mich. Außerdem Zahlte ich 100% der Miete an den neuen Vermieter aus dem Regelsatz.
Ich hab also doppelt Miete bezahlt. Bei -5 Grad wohnen? Nein Danke.
Es handelt sich um eine Nachtspeicherheizung. Bei anmieten des Objektes war der Strom allerdings abgestellt- es lebte über 1 Jahr nieman in der Wohnung - keine Möglichkeit bei Anmietung zu prüfen.

Die Mietschulden des alten Vermieters kamen aus der Zeit vor ALG2 Bezug. Während ALG2 Bezug wurden alle Mieten überwiesen.

Nachdem ich in die Neue Wohnung eingezogen war, bin ich aus ALG2 ausgeschieden / hab ein Gewerbe gegründet. Ab da hab ich die Miete um 50% gekürzt.

Der Vermieter hat mir angedroht- falls ich zum Prozess gehe- mich wegen Betruges anzuzeigen.
Das hat er jetzt auch getan - direkt nach dem Prozess.

So jetzt hab ich es mal im Detail erklärt.

Schönes Wochenende!
Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
stp1983bw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Frage nochmal:
Am besten Beratungshilfeschein holen und zum Anwalt oder?

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

damit kriegen Sie aber nur BERATUNG. Sollten Sie von einem Anwalt im Strafverfahren vertreten werden, entstehen erhebliche Kosten.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
stp1983bw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Also erstmal abwarten sta
oder Anwalt`?

Ich sags ganz erhlich- ich rechne mit einer Einstellung des Verfahrens...

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1x Hilfreiche Antwort

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