Einmalige Nachzahlung gestundeter Studiengebühren - wie steuerlich absetzbar?

5. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
sayal88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einmalige Nachzahlung gestundeter Studiengebühren - wie steuerlich absetzbar?

Hallo zusammen,

ich habe von 2008 bis 2011 meinen Bachelor gemacht, und von 2011 bis 2014 meinen Master. Seit 2014 arbeite ich in Vollzeit.

Die während meines Studiums von 2009 bis 2012 angefallenen Studiengebühren in Höhe von 3000,- € habe ich stunden lassen und erst 2016 komplett zurückgezahlt.

Ich möchte die zurückgezahlten Studiengebühren in der Einkommensteuererklärung 2016 steuerlich absetzen. Kann ich das für die gesamte Rückzahlung machen? Handelt es sich dabei um Werbungskosten oder um Sonderausgaben?

Danke & viele Grüße!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Ja ist möglich.
Bachelor (vorläufig erstmal nur) Sonderausgaben.
Master Werbungskosten.

Sollte es sich um BAföG, Studienkredit, Bildungskredit o.ä. handeln, sind nur die Zinsen zu berücksichtigen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sayal88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen