Einmalig auf Rechnung

4. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fckb12
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Einmalig auf Rechnung

Hallo,

was ist, wenn man normalerweise Angestellter ist und nun an einer Fachhochschule eine einmalige Vorlesung auf Rechnung geben könnte?

Dafür lohnt ja keine Selbstständigkeit.

Gibt es einen Weg das Geld dennoch legal zu bekommen?

Es soll alles korrekt sein.

Beste Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
WilPa
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

diese Einkünfte und die damit verbundenen Ausgaben kannst Du unter Nebentätigkeit angeben.


MfG
WilPa

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Auch Private können für einmalige Angelegenheiten eine Rechung schreiben.

Alternativ kann der Auftraggeber auch eine "Gutschrift" erstellen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Und wahrscheinlich gilt dafür die Übungsleiterpauschale, so dass Einnahmen bis zu 2.400€ im Jahr steuerfrei sind.

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2x Hilfreiche Antwort

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