Einmal bekifft Auto fahren führt nicht zur Wegnahme des Führerscheins!
Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Bußgeld, Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht, kiffen, CanabisJedenfalls nicht ohne vorherigen Idioten-Test (MPU = medizinisch-psychologische Untersuchung)!
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 25.04.2017 zum Aktenzeichen 11 BV 17.33 entschieden, dass der Führerschein (bzw. rechtlich korrekt: die Fahrerlaubnis) nicht weggenommen werden darf (rein rechtlich: entzogen werden darf), wenn ein Autofahrer einmalig bekifft sein Auto gefahren ist, also mit THC im Blut (THC = Tetrahydrocannabinol, zählt zu den psychoaktiven Cannabinoiden und ist der hauptsächlich rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis)).
Die Behörde hat im konkreten Fall einen bekifften Autofahrer angehalten und ihn zu einer Ordnungswidrigkeit und einem einmonatigen Fahrverbot belegt.
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Zusätzlich hat die Führerscheinstelle dem Autofahrer seinen Führerschein weggenommen (Fahrerlaubnis entzogen), weil er gelegentlich Cannabis konsumiert hat und deshalb nach der Auffassung der Führerscheinstelle zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei. Ein Idioten-Test (die Juristen sagen: eine medizinisch-psychologische Fahreignungsbegutachtung) oder sonstige weitere Aufklärungsmaßnahmen erfolgten nicht.
Nach Auffassung des Gerichts hingegen ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut als auch aus der Entstehungsgeschichte der einschlägigen Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung, dass die Behörde zuerst darüber hätte entscheiden müssen, ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung des Autofahrers angeordnet wird. Es komme darauf an, ob aus dem Verhalten des Betreffenden der Schluss gezogen werden könne, dass er auch in Zukunft Fahren und Cannabiskonsum nicht trenne. Eine solche Beurteilung könne die Fahrerlaubnisbehörde im Regelfall – ebenso wie bei Alkoholfahrten – nur auf der Grundlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens treffen.