Einladung der AfA trotz bestehender AU und Rentenantrag

1. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
NoobUndNerd
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einladung der AfA trotz bestehender AU und Rentenantrag

Hallo.

Ich bitte um Hilfe zu meinem Fall bzw. wie ich in diesem nun bestenfalls vorgehen sollte, um keine Sperrung der ALG1 Leistungen zu erhalten:

Ich bin aufgrund von Depressionen/Burn-Out schon seit langer Zeit krankgeschrieben, habe die vollen 78 Wochen Krankengeld erhalten und erhalte seit der Aussteuerung im August ALG1.

Mein Arbeitsverhältnis mit meinem Arbeitgeber ruht aufgrund der Arbeitsunfähigkeit, ist unbefristet und bisher ungekündigt. Das zum ALG1 Antrag gehörende Formular "Prüfung Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses" wurde von meinem Arbeitgeber mit "kann ab Arbeitsfähigkeit wieder eingesetzt werden" ausgefüllt.

Vor einigen Wochen wurde von mir ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei meiner zuständigen Rentenversicherung gestellt, über den noch nicht entschieden ist. Die zuständige Agentur für Arbeit ist über diese Antragsstellung informiert.

Nun habe ich allerdings eine Einladung der Agentur für Arbeit für morgen erhalten, in welche man mir mitteilt, dass man mit mir meine aktuelle berufliche Situation besprechen möchte.

Nun meine Fragen:

1. Ist es richtig, dass die Agentur für Arbeit das ALG1 so lange zahlen muss, bis über den Antrag
auf Erwerbsminderungsrente entschieden ist (was ja durchaus manchmal länger dauern kann,
als der Anspruch auf ALG1)

2. Wie sollte ich mich bei dem Gespräch morgen verhalten bzw. was dort angeben, um keine
Sperrung des ALG1 zu erhalten. Sollte ich mich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen oder nicht?

3. Darf die Agentur für Arbeit die Leistungen einstellen, wenn ich mich nicht dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung stelle, obwohl über den Antrag auf EM-Rente noch nicht entschieden ist?

Ich bitte dringend um Hilfe bzgl. der zu empfehlenden Vorgehens- bzw. Verhaltensweise

Viele Grüße
NoobUndNerd

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.01.2017 20:39:49
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 27x hilfreich)

aus aktueller Situation heraus, weiß ich das man sich auch ggf. krank schreiben lassen kann. Also ab zum Arzt die Sachlage klären, müsste in Deinem Fall auch klären.

Ich bekam letztens auch nach ein paar Jahren mal wieder ein Stellenvorschlag von denen, passte auch nicht mal wirklich zu meinen aktuellen Profil.

Die Bestätigung der Rentenantragstellung hab ich dann dort persönlich beim JC abgegeben und ist dort auch eingetragen. Das mit der Stellenvermittlung hatte sich überschnitten, weil ich erst mal längere Zeit auf den Termin zur vollen EU Rente bei der RV warten musste. Alles Gute und viel Erfolg für die EU-Rente. Ich hoffe, das ich diesmal auch endlich damit durchkomme.


Gruß Rosenrot

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Das ALG 1 nach Para. 145 SGB III kann im Grunde nicht gekürzt werden, so lange Sie ohne Unterbrechung weiterhin krank geschrieben sind. Ist Ihr Alg1-Anspruch erschöpft, fallen Sie bis zum endgültigen Bescheid ins Alg2.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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