Hallo zusammen,
ich bin Teilhaber einer GbR, über die ich mein komplettes Einkommen beziehe.
Mein Partner übernimmt die Verwaltungstechnische Seite des Unternehmens und lässt die Steuern von einem Steuerbüro erledigen. Dieses hat noch bis zum 31.12. diesen Jahres Zeit die Steuererklärung des Unternehmens ans Finanzamt zu übermitteln.
Ich selbst als Privatperson muss aber (eigentlich) bis Mai alles abgegeben haben. Wie genau soll das denn funktionieren? Ich weiß doch garnicht, was ich in den Feldern "Anteil am Gewerbesteuer-Messbetrag" oder "Anteil der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer für diesen Betrieb" angeben soll. Auch "Höchstbetrag nach §35 EStG
für diesen Betrieb" kann ich nicht ausfüllen.
Selbst die genauen steuerpflichtigen Einkünfte sind für mich nicht exakt das, was mein Partner und ich ausgezahlt bekamen.
Alles in Allem fehlen mir einfach die kompletten Zahlen über mein Einkommen - wie kann ich also meine Einkommensteuer abgeben müssen, wenn sie auf einer anderen Steuererklärung basiert, die viel später abgegeben werden darf?
Viele Grüße,
Christian
Einkommensteuererklärung mit vorläufigen/geschätzten Geschäftszahlen abgeben?
13. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 13. November 2017 | 14:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommensteuererklärung mit vorläufigen/geschätzten Geschäftszahlen abgeben?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 13. November 2017 | 16:10
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Das Finanzamt wird den Einkommensteuerbescheid ohnehin nach § 175 AO ändern, sobald der Feststellungsbescheid für die GbR ergeht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 13. November 2017 | 16:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas Finanzamt wird den Einkommensteuerbescheid ohnehin nach :§ 175 AO ändern, sobald der Feststellungsbescheid für die GbR ergeht.
Also effektiv heisst das für mich: Einfach das Einkommen möglichst genau schätzen und alle Felder die ich noch nicht kenne leer lassen. Was mache ich, wenn ich die Daten dann habe? Einfach NOCHMAL die Einkommensteuererklärung per Elster senden, oder auf jeden Fall erst auf eine Antwort vom Finanzamt warten?
Viele Grüße,
Christian
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 14. November 2017 | 14:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
So, ich habe gerade mit einem netten Mitarbeiter des Finanzamts telefoniert.
Der meinte zu mir: geben Sie einfach die Zahlen vom letzten Steuerbescheid so auf der nächsten Steuererklärung an. Sobald die Erklärung der GbR durch ist wird die automatisch ans Finanzamt für die Einkommensteuer übertragen und man erhält einen aktualisierten Bescheid.
Also, alles gut
Und jetzt?
Schon
268.326
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
11 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten