Einkommensteuererklärung Student

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Django_94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommensteuererklärung Student

Guten Tag,
folgende Problemstellung:

Ich habe im Jahr 2015 von Anfang des Jahres bis September vollzeit gearbeitet - Steuerklasse 1. Anschließend begann mein Studium (Zweitausbildung, weshalb ich alles als Werbungskosten absetzen kann. Vorher habe ich eine Ausbildung gemacht). 2016 habe ich dann die Steuererklärung für 2015 gemacht. Die zu viel gezahlten Steuern von Januar - September habe ich ganz normal zurück bekommen, für den Rest des Jahres habe ich einen Verlustvortrag der Bildungskosten (Studiengebühren, Laptop, Material...) durchgeführt. Soweit so gut. In den Semesterferien im Juli/August 2016 war ich dann als Produktionshelfer beschäftigt. Leider ist mir vor kurzer Zeit erst aufgefallen, dass ich dort nach Steuerklasse 6 versteuert wurde. Sehr ärgerlich, da es dort keinen Grundfreibetrag gibt und ich mir soweit ich weiß nicht alles wiederholen kann, obwohl es ja kaum Einnahmen waren, jedoch sehr viele Steuern.
Nun zu meiner Frage: Wenn ich jetzt im Jahr 2017 eine Einkommenssteuererklärung mache, kann ich rückwirkend meine Steuerklasse von 6 auf 1 ändern lassen, um die gesamten Steuern die im Sommer gezahlt wurden zurückzuholen? Wenn das nicht geht, ist es möglich den Verlustvortrag vom Jahr davor mit den restlichen Steuern geltend zu machen und trotzdem den Verlustvertrag mit den anderen Kosten aus 2016 (Semestergebühren und co) wieder zu beantragen ?
Oder gibt es weitere Möglichkeiten, das Maximale rauszuholen? Schließlich kann man das als Student gebrauchen...

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Die zu viel gezahlten Steuern von Januar - September habe ich ganz normal zurück bekommen, für den Rest des Jahres habe ich einen Verlustvortrag der Bildungskosten (Studiengebühren, Laptop, Material...) durchgeführt. Ich wage das zu bezweifeln - hatten Sie wirklich mehr als 12.000 Euro Bildungskosten? Oder wie kommen Sie trotz 9 Monaten Vollzeitarbeit auf einen Verlust?
Wenn ich jetzt im Jahr 2017 eine Einkommenssteuererklärung mache, kann ich rückwirkend meine Steuerklasse von 6 auf 1 ändern lassen, um die gesamten Steuern die im Sommer gezahlt wurden zurückzuholen? Kein Problem - den Grundfreibetrag kriegt jeder, also sollte Ihnen alles erstattet werden.
Leider ist mir vor kurzer Zeit erst aufgefallen, dass ich dort nach Steuerklasse 6 versteuert wurde. Hätten Sie Klasse 1 gehabt, wäre eine Steuererklärung genauso anzuraten - auch dann lägen Sie ja unter dem Grundfreibetrag...

-- Editiert von muemmel am 03.01.2017 19:07

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Django_94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Also, da habe ich mich vermutlich nicht richtig ausgedrückt. Ich habe natürlich nur anteilig Steuern der 9 Monate in 2015 zurück bekommen. 12000€ Bildungskosten hatte ich auch nicht, jedoch konnte ich die Werbungskosten, welche nach September angefallen sind natürlich nicht mit den normal gezahlten Steuern der 9 Vormonate abgelten, weshalb ein Verlustvortrag erstellt wurde. Als Begründung wurde geschrieben, dass diese Werbungskosten (Weg von zu Hause zur Uni) Bildungskosten sind und nicht mit den vorherigen Steuern abgerechnet werden können.
Ich habe gelesen, dass es bei Steuerklasse 6 keinen Grundfreibetrag gibt, deshalb habe ich mir die Gedanken gemacht rückwirkend in 1 zu wechseln. Also stimmt es nicht, dass es in Steuerklasse 6 keinen Grundfreibetrag gibt und ich kann davon ausgehen, dass ich für diese 2 Monate die gezahlten Steuern komplett wieder bekomme ? Muss ich dafür irgendetwas in der Steuererklärung beachten oder ganz normal durchführen wie sonst auch ?

Vielen Dank !

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Als Begründung wurde geschrieben, dass diese Werbungskosten (Weg von zu Hause zur Uni) Bildungskosten sind und nicht mit den vorherigen Steuern abgerechnet werden können.


Da hast Du etwas völlig falsch verstanden. Die Kosten sind gar nicht anerkannt worden.
Einen Verlustvortrag bekommt man nur, wenn die Werbungskosten höher sind als die Einnahmen.

Zitat:
Ich habe gelesen, dass es bei Steuerklasse 6 keinen Grundfreibetrag gibt, deshalb habe ich mir die Gedanken gemacht rückwirkend in 1 zu wechseln.


Das ist grundsätzlich richtig, jedoch hast Du die falschen Schlussfolgerungen aus dieser Aussage getroffen.

Im Rahmen der Steuererklärung wird nicht irgendeine Steuerklasse angewendet, sondern es erfolgt eine Gesamtabrechnung. Der Grundfreibetrag wird dabei im Rahmen der Steuererklärung grundsätzlich gewährt und führt dann zu einer Steuererstattung, wenn er in Stkl. 1 nicht ausgenutzt wurde.

Zitat:
Also stimmt es nicht, dass es in Steuerklasse 6 keinen Grundfreibetrag gibt


Doch, das stimmt.

Zitat:
ich kann davon ausgehen, dass ich für diese 2 Monate die gezahlten Steuern komplett wieder bekomme ?


Davon kannst Du ausgehen, obwohl es stimmt, dass in der Stkl. 6 kein Grundfreibetrag gewährt wird.

Zitat:
Muss ich dafür irgendetwas in der Steuererklärung beachten oder ganz normal durchführen wie sonst auch ?


Dafür musst Du nichts beachten. Der Grundfreibetrag wird automatisch gewährt.

0x Hilfreiche Antwort

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