Einkommensteuer pfändbar wenn vor insolvenzantrag?

3. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
kitty1975
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Einkommensteuer pfändbar wenn vor insolvenzantrag?

hallo
mein mann hat im april 2010 vom finanzamt bescheid bekommen,d as er 192,00euro zurück bekommt.
den Insolvenzantrag hat er im oktober 2010 gestellt und ist seit november 2010 im eröffnungverfahren

muss er die 192,00euro zurück zahlen? bzw. an den TH zahlen?
irgendwo habe ich gelesen das es eine freigrenze von 500euro gibt. stimmt das?
grüsse

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Warum hat das FA denn noch nicht bezahlt, das geht doch schnell.

An sonst würde ich, damit ich meine Restschuldbefreiung nicht gefährde und frage meinen Insolvenzverwalter.

Uwe

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kitty1975
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo
klar hat das FA schon bezahlt. :-)
der insolvenzverwalter will jetzt rückwirkend das geld von uns haben, obwohl da noch garnichts feste war wegen insolvenz.
geht das?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du hast doch beim Insolvenzantrag dein Vermögen offenbart. Hast du das da vergessen.

Du willst deine Schulden loswerden, da würde ich die Füße des Insolvenzverwalters küssen, das es so eine Chance gibt

Uwe

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
gaaanz einfache Frage!
Erstmal - die "Freigrenze" gibt es nicht, zumindest nicht in dem Zusammenhang!
Das Geld wurde bereits vor dem Insoverfahren überwiesen UND ausgegeben! Fertig! Mehr gibt es da nicht!
Der IV fragt aber nach, falls eine Steuerstattung in die Insolvenz fällt.

1x Hilfreiche Antwort

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