hallo
mein mann hat im april 2010 vom finanzamt bescheid bekommen,d as er 192,00euro zurück bekommt.
den Insolvenzantrag
hat er im oktober 2010 gestellt und ist seit november 2010 im eröffnungverfahren
muss er die 192,00euro zurück zahlen? bzw. an den TH zahlen?
irgendwo habe ich gelesen das es eine freigrenze von 500euro gibt. stimmt das?
grüsse
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Einkommensteuer pfändbar wenn vor insolvenzantrag?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Warum hat das FA denn noch nicht bezahlt, das geht doch schnell.
An sonst würde ich, damit ich meine Restschuldbefreiung nicht gefährde und frage meinen Insolvenzverwalter.
Uwe
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hallo
klar hat das FA schon bezahlt. :-)
der insolvenzverwalter will jetzt rückwirkend das geld von uns haben, obwohl da noch garnichts feste war wegen insolvenz.
geht das?
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Du hast doch beim Insolvenzantrag dein Vermögen offenbart. Hast du das da vergessen.
Du willst deine Schulden loswerden, da würde ich die Füße des Insolvenzverwalters küssen, das es so eine Chance gibt
Uwe
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Hallo,
gaaanz einfache Frage!
Erstmal - die "Freigrenze" gibt es nicht, zumindest nicht in dem Zusammenhang!
Das Geld wurde bereits vor dem Insoverfahren überwiesen UND ausgegeben! Fertig! Mehr gibt es da nicht!
Der IV fragt aber nach, falls eine Steuerstattung in die Insolvenz fällt.
Und jetzt?
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