Hallo,
nehmen wir an eine Person (Privat) hat regelmäßig seine Steuererklärung abgegeben.
Nun hat eine Berechnung ergeben, dass er 1200 EUR zurück zahlen muss.
Bisher hatter er immer ca. 200 EUR zurück bezahlt bekommen. Aber durch die Schwangerschaft seiner Frau und das erhaltene Elterngeld ist jetzt eine Nachzahlung erforderlich.
Was kann er tun?:
* Kann er jetzt einfach die Lohnsteuererklärung für das Jahr aussetzen?
* Kann das Finanzamt die Erklärung rückwirkend einfordern?
Mfg
Juppie
Einkommens - Steuererklärung
7. Dezember 2009
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Frage vom 7. Dezember 2009 | 11:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommens - Steuererklärung
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 7. Dezember 2009 | 14:12
Von
Status: Philosoph (13744 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
quote:Nein, gerade in diesem Jahr besteht aufgrund des Elterngeldes Abgabepflicht.
* Kann er jetzt einfach die Lohnsteuererklärung für das Jahr aussetzen?
quote:Rückwirkend wann und für wann?
* Kann das Finanzamt die Erklärung rückwirkend einfordern?
Jedenfalls muss bei Abgabepflicht die Erklärung bis Ende Mai eingereicht werden (durch einen Steuerberater bis Ende des Jahres).
MfG Stefan
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#3
Antwort vom 8. Dezember 2009 | 09:55
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Wenn keine Steuererklärung für 2008 abgegeben wird, obwohl eine Verpflichtung dafür besteht, dann kann diese vom Finanzamt noch bis zum 31.12.2015 vom Finanzamt gefordert werden. Die Nachzahlung wird dann ab dem 01.04.2010 mit 0,5% pro Monat verzinst. Das bezieht sich nicht auf den Abgabetermin, sondern auf das Datum des Steuerbescheides. Zusätzlich kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festlegen.
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#4
Antwort vom 8. Dezember 2009 | 10:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
OK danke für eure Hilfe, dann muss wohl "die person" in den sauren Apfel beißen müssen.
Gruß
Juppie
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