Einkommen und Vermögen verschweigen

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Sie wollen Sozialleistungen beziehen und haben Vermögen verschwiegen? Dafür besteht kein Anlass!

Es ist mir wichtig, allen Leistungsempfängern mal eine ganz wichtige Regel für den Sozialleistungsbezug mitzuteilen:

Verschweigen Sie nie (möglicherweise leistungsrelevantes) Einkommen oder Vermögen!

Das kann gut gehen und Sie können dabei doppelt kassieren, ja. Aber erstens ist das moralisch verwerflich und dann vielleicht irgendwann auch anstrengend für die Nerven. Vielleicht kriegen Sie das irgendwann mit (wenn Sie es vorher noch nicht wussten), welchen Ärger Sie bekommen können, wenn das Amt (irgendwie, z.B. wegen erteilter Freistellungsaufträge) davon erfährt.

Lieber keine Leistungen bekommen, als alles zurück zahlen zu müssen und noch Riesen-Ärger zu haben.

Nachher, wenn Sie ein Bußgeld bezahlen sollen und die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht am Hals haben, wünschten Sie sich, Sie hätten von Ihrem Vermögen gelebt!

Das muss nicht so kommen!

Sehen Sie:

Entweder Sie haben keinen Anspruch, dann ist es eben so, auch wenn es weh tut, das schöne Vermögen (bis auf die Freibeträge) zu verbrauchen. Aber der demokratische (von der Mehrheit gewählte) Gesetzgeber hat das so entschieden. Vielleicht hat auch das Bundesverfassungsgericht schon gesagt, dass das OK so ist, oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Oder Sie haben trotz Einkommen und Vermögen einen Anspruch, weil es nicht leistungsrelevant ist, und die Behörde das auch erkennt. Dann gibt es kein Problem.

Oder Ihr Antrag wird (teilweise) abgelehnt.

Dann nehmen Sie sich einen Sozialanwalt. Den müssen Sie (von Ausnahmefällen abgesehen, über die Ihr Anwalt Sie in Kenntnis setzt), nicht bezahlen, wenn Sie bedürftig sind. Auch Prozesskostenhilfe müssen Sie bei Prozessverlust und fortbestehender Bedürftigkeit nicht zurückzahlen. Der Sozialanwalt kämpft für Sie und pflückt Bescheide auseinander, dass den Behörden Hören und Sehen vergeht.

Den Sozialanwalt müssen Sie also nur nach Ihren Möglichkeiten oder gar nicht bezahlen!

Aber: Wenn es erst ins Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren geht, weil rausgekommen ist, dass Sie was verschwiegen haben, dann wird es sehr ungemütlich.

Den Ordnungswidrigkeiten- und Strafanwalt müssen Sie grundsätzlich erstmal selbst bezahlen! Und zwar auch dann, wenn Sie zu Unrecht beschuldigt werden.

Verstehen Sie also: Streiten Sie sich lieber im Sozialverfahren mit der Behörde herum!

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