Einigung vor PayPal Käuferschutz? -> Bedrohung

3. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
flo1000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einigung vor PayPal Käuferschutz? -> Bedrohung

Käufer (Privatperson) hat bei einem Verkäufer (Privatperson) über eBay-Kleinanzeigen einen Artikel für 150€ gekauft. Nachdem dieser nach 2 Wochen nicht angekommen ist, hat K den PayPal Käuferschutz eingeschaltet. Daraufhin wurde der Artikel doch versendet. Ein Teil im Wert von 50€ war jedoch defekt. Der Verkäufer wollte davon nichts wissen und meinte das Teil wäre bei ihm noch intakt gewesen. Daraufhin hat K den Grund bei PayPal geändert und 50€ zurückverlangt. Am Tag vor abschließen der Prüfung durch Paypal hat V K angeboten, K 25€ zurück zu zahlen, damit K V nicht mehr mit dem Fall belästigt. K hat dummerweise mit "30€, dann kann ich versuchen ihn zu reparieren" geantwortet. PayPal hat den Fall am nächsten Tag geprüft und zugunsten von K entschieden. K hat von Paypal also 50€ bekommen. Für K war damit alles geklärt. Nun beleidigt V jedoch K mit Ausdrücken wie "*********", droht K damit, ihn zu "besuchen" und sich das Geld zu holen.
Wie kann K jetzt am besten gegen die Bedrohung von V vorgehen und hat V überhaupt Recht mit seiner Behauptung, K dürfe nach dem Angebot? von 30€ gar keinen Verkäuferschutz von Paypal mehr in Anspruch nehmen?

Ich hoffe ich habe das richtige Forum gewählt und mich an alle Regeln gehalten. Seid bitte nachsichtig mit mir ;)
Viele Grüße Florian

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Also meiner Meinung nach hätte hier der VK ein ANrecht auf die 20Euro! Ihr habt ausgemacht 30Euro und daran hast auch du dich zu halten, egal was PP dann daraus macht.

Noch etwas weiteres, am besten erst gar nicht mehr PP nutzen, birgt zu viele Gafhren, vorallem auch für KÄUFER!!!

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#2
 Von 
flo1000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort.
Der Verkäufer hat dem ja in den PayPal AGBs zugestimmt. Könnte die fehlende Antwort demzufolge also auch als Einverständnis gedeutet werden? Die Lösung von PayPal hat ja zeitlich nach dem Angebot des Käufers stattgefunden oder kann man das so nicht sehen? Wie sollte K in dem Fall am besten weiter vorgehen? Kann K theoretisch einfach warten, was sich aus dieser Sache ergibt oder sollte K die 20€ zurückzahlen und das Problem somit aus der Welt schaffen?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Du hast mit VK einen Vertrag über 30€ ausgehandelt. Die weitere Nutzung von PP war somit durch dich missbräuchlich. Dem VK stehen 20€ Rückzahlung zu. Wenn es der VK hart auf hart kommen lassen möchte, dann könnte er die 20€ sogar zivilrechtlich einklagen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sehe ich auch so. Was wäre denn gewesen, wenn Sie sich auf den Betrag von 50 € geeinigt hätten und PayPal spricht dann 30 € zu, hätten Sie auf die 20 € verzichtet?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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