Hallo,
derzeit bin ich in einer Maschinenbaufirma als Schweißer beschäftigt.
Seit Kurzem wird vom Arbeitgeber das Tragen einer einheitlichen Arbeitskleidung inkl. Firmenlogo + Namenschild (Shirt, Jacke, Hose) vorgeschrieben, wobei er sich auf die Corporate Identity bezieht. Hierbei ist es freigestellt, die Kleidung bei einer vorgeschriebenen Mietkleidungsfirma käuflich zu erwerben bzw. diese dort bis max. 25€ Eigenbeteiligung anzumieten.
Nun die Frage: Ist dieser berechtigt, die Kosten ganz oder Teilweise auf die Mitarbeiter abzuwälzen oder mus dieser für Bereitstellung und Reinigung selber aufkommen?
Nebenbei waäre es auch interessant zu wissen, ob Arbeitsschutzschuhe selber zu finanzieren sind oder nicht.
Vielen Dank im Vorraus.
RobertdeHero
Einheitliche Arbeitskleidung - wer zahlt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
der AG kann Berufsbekleidung vorschreiben, diese auch getragen werden muss. Er ist jedoch nicht verpflichtet diese zu bezahlen! Geschweige denn, für deren Reinigung aufzukommen. Dies gilt auch für Arbeitsschuhe.
Ohne vertragliche Regelung der Kostenübernahme darf der Arbeitgeber kein Geld für Arbeitskleidung vom Arbeitnehmer fordern.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja ich frage weil ich auch mal gelesen habe, dass wenn der AG eine spezielle Kleidung will, er für diese auch aufkommen muss. Nur bin ich mir nicht ganz sicher. Gibts es da ein Urteil oder ein Paragraph für?
Und gehören Arbeitssicherheitsschuhe nicht zur vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung und muss gestellt werden?
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Nachtrag: Es gilt der Tarifvertrag von soner christlichen Gewerkschaft und es gibt keinen Betriebsrat.
-- Editiert am 28.09.2010 22:40
Wenn der Arbeitgeber das Tragen der Schuhe vorschreibt, muß er auch die Kosten übernehmen. Sprechen Sie doch mal die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Betrieb darauf an.
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Das Problem hierbei ist ja, dass die zuständigen Personen sich entweder unwissend geben, unwissend sind oder es einfach nicht wagen würden, dem Chef zu widersprechen. Es wird hier auch mit Tricks gearbeitet, um den Willen durchzusetzen. So wollte man kürzlich, dass ich etwas unterschreibe, womit ich mich verpflichte, die Kleidung auf meine Kosten zu beziehen. Habe ich natürlich nicht unterschrieben.
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Vielleicht sollte ich mich einfach mal die Tage von einem Anwalt beraten lassen. Ich werd dann posten, was bei rausgekommen ist.
P.S.: Es gab nicht einmal eine generelle Sicherheitsunterweisung oder Ähnliches.
Geschweißt wird ohne eine aktive Absauge... man kann nur Dachluken öffnen oder einen Ventilator oben in der Wand anschalten.
-- Editiert am 28.09.2010 22:58
-- Editiert am 28.09.2010 23:03
@CBW
quote:
der AG kann Berufsbekleidung vorschreiben, diese auch getragen werden muss. Er ist jedoch nicht verpflichtet diese zu bezahlen!
Also manchmal kann ich bei Ihren Antworten nur staunen!
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@robertdehero
Selbstverständlich muss der AG die Arbeitskleidung stellen, erst recht, wenn es eine bestimmte mit dem Fimrenlogo ist.
Und wie hamburgerin01 auch richtig ausgeführt hat: wenn Arbeitsschutzschuhe vorgeschrieben sind (und das vermute ich zu 99,9% bei ihrer Tätigkeit) dann müssen die ebenfalls vom AG gestellt werden.
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@all: Danke für die hilfreichen Infos, dann werde ich mal nach den passenden paragraphen googeln, damit ich handfeste Argumente habe
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>@all: Danke für die hilfreichen Infos, dann werde ich mal nach den passenden >
paragraphen googeln, damit ich handfeste Argumente habe
Gestandene Arbeitgeber lachen sich schlapp, wenn ein Laie mit Paragraphen ankommt.
Der AG ist verpflichtet eine Rechtsgrundlage dafür zu bringen, den Leuten faktisch das vertraglich vereinbarte Salär einseitig zu kürzen. Nicht die Arbeitnehmer.
Und die hat er nicht...
Warum bezahlt ihr dem Chef nicht auch noch den neuen Anstrich vom Firmengebäude ?
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Falls der AG bestimmte Vorschriften bzw. der Arbeitskleidung vorschreibt, ins. eine Aufschrift mit dem Firmenlogo, dann ist es doch selbstverständlich, dass er für die Beschaffung bzw. für Neubeschaffungen aufkommen muss.
Jedoch bin ich mir unsicher, ob der AG oder der AN für die Reinigung aufkommen muss.
Mein letzter Ag hat die Beschaffungs- und die Reinigungskosten übernommen. Bei meinem neuen AG sieht es auch nicht anders aus.
Wir dürfen uns sogar online Arbeitskleidung aussuchen, die er für uns dann bestellt. So macht doch Arbeiten Spaß.
Trotzdem sollte man einen Anwalt konsultieren. Dann ist man immer auf der richtigen Seite.
Die AG sprechen dies bewusst nicht an oder tuen unwissend, weil sie spekulieren, dass der AN die Arbeitskleidung mit nach Hause nimmt und diese wäscht. Also nicht irrieren lassen und direkt ansprechen.
-- Editiert Moderator am 07.02.2013 11:15
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