Liebe Gemeinde,
ich habe folgende Frage.
Seit vielen Jahren habe ich einen eingetragenen Künstlernamen im Personalausweis. Es ist ein ganz normaler Name und nicht sowas wie Donald Duck etc. Als Künstlername ist lediglich ein anderer Nachname eingetragen. Diese Eintragung ist auch im Reisepass. Meine Frage nun: Kann man den Künstlernamen auch als richtigen Nachnamen im Ausweis eintragen lassen, da dieser nach außen hin eh nur verwendet wird? Lediglich meine Familie kennt meinen richtigen Namen. Selbst auf meiner Krankenkassenkarte, EC Karte etc. steht der Künstlername. Habe denen allen eine Kopie meines Personalausweises geschickt und die haben es dann ohne Probleme geändert.
Gibt es hier eine Rechtsgrundlage, die eine Änderung möglich macht bzw. dass man daraus einen Doppelnamen macht? Beispiel Max Meier Schulz (Meier echter Name, Schulz Künstlername).
Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit?!
Freue mich auf Antworten.
Beste Grüße
rotti
-- Editier von rotti1 am 03.01.2016 13:15
Eingetragenen Künstlernamen zum Nachnamen ändern?
3. Januar 2016
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Frage vom 3. Januar 2016 | 13:15
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 7x hilfreich)
Eingetragenen Künstlernamen zum Nachnamen ändern?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2016 | 11:47
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Zitat:Kann man den Künstlernamen auch als richtigen Nachnamen im Ausweis eintragen lassen, da dieser nach außen hin eh nur verwendet wird?
So formuliert: nein.
Du könntest beantragen, deinen Nachnamen zu ändern (auf den des Künstlernamens). Das geht aber in vielen Fällen nur bei nachgewiesenem berechtigten Interesse. Wende dich an deine zuständige Meldebehörde.
#2
Antwort vom 8. Januar 2016 | 17:05
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 57x hilfreich)
Also hier steht, dass das geht: https://www.recht-freundlich.de/markenrecht/kuenstlername-eintragen-lassen Aber es ist wohl eine Ermessungsentscheidung der Behörde. Du musst deutlich machen, dass die Notwendigkeit besteht, das Pseudonym tragen zu müssen. Ich würde es probieren.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Januar 2016 | 13:40
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Zitat:Also hier steht, dass das geht
Nein. Da steht, daß man sich seinen Künstlernamen als Künstlername eintragen lassen kann. Der TE möchte aber seinen regulären Namen auf den Künstlernamen geändert haben.
M.a.W. Banksy kann "Banksy" als Künstlername eintragen lassen, aber sich nicht in "Banksy" regulär umbenennen. Wichtiger Unterschied.
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