Eingehungsbetrug - Wie gehe ich nun am besten vor?

2. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)
Eingehungsbetrug - Wie gehe ich nun am besten vor?

Hallo,
Erstmal meine geschichte:
Ich bin seid kurzem arbeitslos, davor hab ich den fehler gemacht und ziemlich viel auf raten gekauft. Diese raten kann ich nun momentan nicht mehr zahlen.
Ich werde daher eine eidesstattliche versicherung unterschreiben müssen.
Nun kam ein ziemlich frecher brief eines inkassodienstes, anstatt eines mahnbescheides wurd ich indirekt gefragt ob ich nicht vielleicht schon bei vertragsabschluss zahlungsunfähig war und somit betrügen wollte.
Ausserdem drohte man mir an wenn die sache nicht geklärt wird mich anzuzeigen.
Wie gehe ich nun am besten vor?
Meine arbeitslosenmeldung zusenden?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

quote:
wurd ich indirekt gefragt ob ich nicht vielleicht schon bei vertragsabschluss zahlungsunfähig war


quote:
Wie gehe ich nun am besten vor?


"Nein" antworten !


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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich habe eine mail geschrieben und bechrieben das ich seid kurzem arbeitslos bin und das auch belegen kann.
Auch habe ich eine ratenzahlung von 5€ angeboten, was aber nichts bringen wird.
Klar hätte ich das ganze zeug nicht auf raten kaufen sollen.
Aber ich finds schon heftig mit einer anzeige zu drohen wenn man gerne zahlen würde aber momentan nicht kann.
Denkst du das die anzeige erstatten werden?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

quote:
Ich habe eine mail geschrieben und bechrieben das ich seid kurzem arbeitslos bin und das auch belegen kann.
Auch habe ich eine ratenzahlung von 5€ angeboten


Richtig gemacht...

quote:

Denkst du das die anzeige erstatten werden?


Wenn die Bestellungen vor der Arbeitslosigkeit und vor allem vor der eidesst. Vers. lagen = nein.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)

Also arbeitslos gemeldet bin ich seid dez. 2010. Das letzte mal das ich was bestellt oder gekauft habe auf raten ist sicher über ein halbes jahr her.
Eidesstattliche versicherung habe ich ja noch nicht abgegeben.

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