Eingehungsbetrug - HILFE

22. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.02.2020 14:37:42
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingehungsbetrug - HILFE

Hallo ihr Lieben,

ich versuche meine Geschichte kurz zu fassen:

Ich lernte einen jungen Mann kennen, verliebte mich und zack kam er an, er hätte aus einer alten Geschichte einen Haftbefehl, den er sich schon seit längerem entziehen würde. Er bräuchte ganz dringend 300 Euro, die restlichen 600 hätte er schon.
Nach langem Hin und Her und seiner Aussage, dass er ein Handy zum Verkaufen bräuchte, habe ich meinen bestehenden Vertrag verlängert, ein neues Handy ihm ausgehändigt...
3 Tage später das gleiche Spiel, nur mit der Aussage, dass er nun im Knast ist und fliehen würde und dann untertauchen würde usw.
Wieder und wieder fragte er mich, ob ich einen weiteren Vertrag abschließen würde.. Zunächst habe ich mich gewehrt, habe wegen meiner geplanten Privatinsolvenz Nein gesagt und nachdem er mir so sehr Angst gemacht hat und mir zusichert einne Vertrag zwischen uns beiden, dass er zahlt, zu unterschreiben schloss ich noch einen Handyvertrag ab. Wieder bekam er das HAndy ausgehändigt.

Eine Woche später wollte er die MB-Leistung des Vertrages erhöht haben und ein Tablet dazu.. wo er mich wieder sehr unter Druck setzte und nicht locker ließ... also per Hotline erhöhte ich die Leistung des Vertrages (aus Kulanz hat der Mobilfunkanboeter dies gemacht) und im Shop schloss ich zwei Tablet-Verträge ab.
Eines bekam er direkt, das andere sollte für mich sein. Keine 3 Stunden später stand ich im Handyshop und wollte die Verträge stornieren. Dies sei nicht möglich. Auch der junge Mann beteuerte immer wieder die Verträge zu zahlen.
Einen Tag später haben wir gemeinsam eine Vertragsübernahme beantragt - damit ich dann wirklich nichts mit den Verträgen zu tun habe. Diese wurde abgelehnt.
Er bekam das zweite Tablet von mir - ich sollte im Austausch dagegen ein anderes Tablet von ihm bekommen. Bis heute nicht erhalten. Auch ein uraltes gebrauchtes Handy was er ganz zu Anfang von mir bekam, hat er nie zurück gegeben.
So dann wollte er immer wieder zahlen, beteuerte es und würde mich nicht hängen lassen usw.
Wieder eine Woche später kam erneut eine Geldstrafe und ich blieb kühl. Zunächst. Bis das er mich abservieRen wollte . In meinem Gefuhlschaos stimmte ich zwei weiteren Verträgen zu, dessen Handys er bekam. Als er dann innerhalb 24 Stunden mich 3-4 mal versetzte um den Zahlungsvertrag zu unterschreiben, bin ich dann aufgewacht und zur Polizei.
Hier sagte man mir, dass der junge Mann sehr bekannt ist, ich nicht die aeinzige sei. Leider erfuhr ich dann erst bei der Polizei, dass ich mich selbst strafbar gemacht habe. Denn Handyvertrage von weit über 300 Euro im Monat kann ich nicht zahlen, allein schon wegen der geplanten Insolvenz.
In wenigen Tagen bin ich als Zeugin vorgeladen. Die Sta möchte wissen, wann die Verträge abgeschlossen worden sind und wer die Verträge abgeschlossen hat...
Ich sollte noch hinzu sagen, dass der junge Mann sehr genau wusste, dass ich psychisch sehr sehr labil bin...

so nun meine Frage:
was kommt auf den jungen Mann zu? Wird er wohl nichts zu befürchten haben?
Wie wird mein Strafmaß ausfallen? Ich bin 27, nicht vorbestraft, aber gelernte Justizangestellte..

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18 Antworten
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#1
 Von 
Fidshi
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)

Am Ende wird es darauf ankommen in wie weit Sie aufgrund Ihrer Psyche auf diesen Betrug reingefallen sind. Von Einstellung des Verfahrens bis zu einer höheren Geldstrafe ist hier alles drin.

Ganz wichtig:

- Was machen Sie eigentlich beruflich?

Sie Schrieben Sie seien gelernte Justizangestellte. Wenn Sie in diesem Beruf noch arbeiten und dann bei der Polizei nach Ihrem Beruf und Arbeitgeber gefragt werden, dann müssen Sie unbedingt antworten "Hierzu mache ich keine Angaben, da diese Angaben nicht direkt zu den Angaben zur Person gelten". Wenn Sie dies nicht tun, würde Ihr Arbeitgeber von dem ganzen Vorfall informiert werden, solange Sie noch im öffentlichen Dienst arbeiten - Dies ist in der Verwaltungsvereinbarung MISTRA so geregelt! Das Gleiche gilt, falls Sie vor Gericht landen sollten.

Es sind auch schon 99,99 % der Leute die im öffentlichen Dienst arbeiten und Straftaten begannen haben damit durchgekommen, indem Sie bei der Vernehmung einen Arbeitgeber angegeben (Also gelogen haben) haben der nicht im Öffentlichen Dienst ist, da dies zu 99,99 % nicht kontrolliert wird, aber die erstere Methode ist die sicherere.

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#2
 Von 
guest-12313.02.2020 14:37:42
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ja ärztliche Atteste sind bereits bei meinem Anwalt eingereicht worden. Grundsätzlich hätte es die Verträge nie ohne den jungen Mann gegeben und er wusste von meiner psychischen Lage und auch meiner geplanten Insolvenz. Daher würde es mich interessieren, was er zu befürchten hat? Die Anzeige läuft momentan als Unterschlagung. Und er ist auf Bewährung auf freiem Fuß wie er mir das gesagt hat.

Wenn der Richter sagt, trotz meiner psychischen Instabilität hätte ich wissen müssen, was ich tue, dann muss ich das so hinnehmen - so lange ich nicht ins Gefängnis muss.

Ich habe den Beruf gelernt, aber bin zur Zeit arbeitslos und auch schon seit längerer Zeit krank geschrieben.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Na ja Toeffi, wir haben hier keine Glaskugel, aus der man in die Zukunft schauen kann.

Ich gehe mal davon aus, dass Du auch trotz psychischer Labilität in der Lage warst, zu erkennen, dass das nicht Rechtens ist, was da läuft. Du bist also mit dran. Traurig, wenn jemand die Zuneigung so ausnutzt und mißbraucht, wie das bei Dir der Fall gewesen ist. Meine Prognose ist, dass Gefängnis wohl nicht für Dich, aber Strafe schon.

Und was mich stutzig macht. Du interessierst Dich nicht für Deine Strafe, sondern für seine? Versuch doch mal, auf dem Boden der Realität anzukommen. Da ist jemand offensichtlich gewerbsmässig auf Betrugstour. Laufende Bewährung, nicht nur Dich mit reingezogen, sondern auch andere, wie die Polizei sagte. Also viele Freundinnen, Helferinnen. Tja, da weiss man nicht, was raus kommt. Wird aber nicht wenig sein.

Interessant wäre zu wissen, ob Du als Beschuldigte oder Zeugin geladen bist.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12313.02.2020 14:37:42
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich interessiere mich für beide Strafen. Denn ohne ihn hätte ich mich nie strafbar gemacht, dies war mir bei Abschluss der Verträge so auch nicht bewusst.

Laut dem Schreiben der Polizei bin ich als Zeugin geladen. Ich soll aussagen, wer die Verträge abgeschlossen hat und wann dies war. Die Unterlagen dazu sind mitzubringen. Und erst da würde ich mich ja dann selbst belasten und vermutlich als Beschuldigte weiter verhört werden. Ich hoffe, dass mein Anwalt mir rechtzeitig noch was dazu sagen kann...

Heute mit klarem Verstand und genügend Abstand hätte mir viel viel eher bewusst werden müssen, dass seine Geschichte nicht stimmt und er es nur auf die Geräte abgesehen hat, mit denen er sehr gutes Geld gemacht haben dürfte... aber ich habe mir immer wieder eingeredet, dass kein Mensch so schlecht ist und dir gerade in dem Wissen dass es dir gesundheitlich schlecht geht so etwas antun würde.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Bei der Polizei kann man die Aussage zur Sache ohne weiteres und ohne Begründung verweigern (muß nicht einmal erscheinen) Bei der StA und beim Gericht kann ein Zeuge, der sich durch eine wahrheitsgemäße Aussage selbst belasten würde, die Aussage ebenfalls verweigern (§ 55 StPO )

Zitat:
und dann bei der Polizei nach Ihrem Beruf und Arbeitgeber gefragt werden, dann müssen Sie unbedingt antworten "Hierzu mache ich keine Angaben, da diese Angaben nicht direkt zu den Angaben zur Person gelten"


Das ist -hinsichtlich Beruf- falsch.

Allgemein: § 111 OWiG
Speziell für Zeugen im Strafverfahren: § 68(1) StPO

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von Toeffi89):
Hallo, ja ärztliche Atteste sind bereits bei meinem Anwalt eingereicht worden.


BTW, hast Du diesen Anwalt eigentlich über Deine geplante Privatinsolvenz informiert, als Du ihn beauftragt hattest?




-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 23.05.2016 00:08

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Mich würde als Einstieg erst einmal interessieren, ob sie als Zeuge oder aber als Beschuldigte geladen ist. Das geht doch hier (noch) durcheinander.

wirdwerden

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#8
 Von 
Fidshi
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)

Wichtig für Sie ist auf jeden Fall noch, dass falls es zu einer Gerichtsverhandlung gegen SIE kommt, dass Sie ca. 1 Woche vorher zum Einwohnermeldeamt gehen und sich 2-3 Führungszeugnisse bestellen. Diese werden dann Sauber sein, da Ihre Verurteilung, sollte diese über 90 Tagessätze gehen, dort erst ab dem Tag der Verurteilung aufgeführt sein wird.

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#9
 Von 
guest-12313.02.2020 14:37:42
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

In dem Schreiben der Polizei bin ich als Zeugin geladen... da ich aber nicht weiß, ob und wann der junge Mann ausgesagt hat, werde ich im Laufe der Aussage ja ganz schnell zur Beschuldigten. Zwar nicht wegen Unterschlagung der Geräte (so läuft die Anzeige gegen ihn) - aber wegen Betruges.

Mein Anwalt weiß über alles Bescheid. Er hatte mir zunächst im Rahmen der Beratungshilfe geholfen, ich sollte dann alle Unterlagen und die ersten Rechnungen des Mobilfunkanbieters einreichen, sowie ärztliche Atteste. Da ich dann 8 Wochen gar nichts gehört habe, hatte ich vor wenigen Tagen einen Telefontermin vereinbart. Ein Tag später kam dann die Vorladung zur Polizei. Daher weiß ich nicht, was der Anwalt nun tun wird und inwieweit er mir helfen wird.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Der Anwalt wird gar nichts tun, einfach, weil das, was Du erwartest, nicht von der Beratungshilfe umfasst ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12313.02.2020 14:37:42
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja er sagte damals in dem Termin, dass er den jungen Mann einmal anschreiben wird, ihn auffordern wird, die Geräte heraus zu geben oder die monatlichen Kosten zu tragen... er wollte halt alles was ich an Unterlagen habe, erstmal prüfen und sich dann bei mir melden.
Dies ist nicht geschehen - zumal wir vereinbart haben, sollte es zu einem Verfahren kommen, er ein Mandat von mir erhält. Aber spätestens morgen in dem vereinbarten Telefontermin wird er mir ja genaueres sagen können - hoffe ich.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von Toeffi89):
Mein Anwalt weiß über alles Bescheid.


Sehr gut. Ich hatte schon eine leise Befürchtung, dass da dann gleich der nächste Vorwurf des Eingehungsbetruges lauern könnte.

Zitat (von Toeffi89):
In dem Schreiben der Polizei bin ich als Zeugin geladen...


Mach' Dir deshalb keine allzugroßen Hoffnungen. Ich fürchte, das machen die nur, damit sie Dich nicht über dein Aussageverweigerungsrecht belehren müssen, wie das bei einer Beschuldigtenvernehmung der Fall wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12313.02.2020 14:37:42
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also man sagte mir damals bei der Polizei das zunächst der junge Mann verhört wird und gegen mich erst ermittelt wird, wenn der Mobilfunkanbieter Strafantrag stellt...
Die Vorladung, die ich nun bekommen habe, bezieht sich auf meine Anzeige, die ich gegen den jungen Mann gestellt habe. Die Polizei hat dazu den tatbesTand der Unterschlagung genommen... ich habe ihm die Geräte ja gegeben.

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#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Diese werden dann Sauber sein Nur wünschen Arbeitgeber meist aktuelle Führungszeugnisse und keine, die schon 1, 2 Jahre alt sind.

-- Editiert von muemmel am 23.05.2016 12:13

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#15
 Von 
Fidshi
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)

Ja da haben Sie recht, deshalb sollte sich Toeffi89 bei der Arbeitssuche nicht al zu viel Zeit lassen. Bis zu 3 Monate alte FZ`s sind für die heutigen AG`s meist kein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von Fidshi):
Es sind auch schon 99,99 % der Leute die im öffentlichen Dienst arbeiten und Straftaten begannen haben damit durchgekommen, indem Sie bei der Vernehmung einen Arbeitgeber angegeben (Also gelogen haben) haben der nicht im Öffentlichen Dienst ist, da dies zu 99,99 % nicht kontrolliert wird, aber die erstere Methode ist die sicherere.


Diese Art Anleitung zum Lügen halte ich für fragwürdig. Außerdem sind die Meldeschwellen bei Angestelltn im ÖD ggf. anders als bei Beamten. Zudem würde sie sich ggf. einer OWi gem §111 OWIG betroffen machen und eine Geldstrafe droht.

Also ganz schlechter Rat

Zitat (von Fidshi):
sich 2-3 Führungszeugnisse bestellen.


Den "Ratschlag" kann ich nicht nachvollziehen. Weshalb sollte sie das tun? Sie strebt ja keinen Berufswechsel an.



-- Editiert von Situla am 23.05.2016 14:19

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#17
 Von 
guest-12313.02.2020 14:37:42
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Info: Ich werde bis auf weiteres für lange Zeit arbeitsunfähig sein - daher ist es egal, ob mein FZ sauber oder nicht sauber ist...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat:
Den "Ratschlag" kann ich nicht nachvollziehen. Weshalb sollte sie das tun?

Damit die schön "sauber" sind.

Fidshi verkennt, das Arbeitgeber etc. in sochen Angelegenheiten immer aktuelle Unterlagen wollen und keine historischen Dokumente...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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