Einfuhrzoll Schweiz

19. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
yv_k
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einfuhrzoll Schweiz

Sehr geehrte Damen und Herre,


wie kann ich vertraglich sicherstellen, dass wir nicht für die Verzollung unserer Ware mit Zielland Schweiz aufkommen müssen?

Warengruppe: Kassendrucker
Warenwert: Der Vertrag wird bei ca 1 Million Eur liegen, allerdings werden Teillieferungen über einem Zeitraum von 2 Jahren erfolgen.
Preis pro EInheit: ca 150 EUR

Wie kann ich sicherstellen, dass wir als Hersteller auf keinen Fall Zollgebühren, die in der Schweiz anfallen, übernehmen müssen noch dem Endkunden (Retailer) erstatten müssen?

Reicht es, wenn wir in die Liefervereinbarung den Incoterm DDU, Schweiz angeben oder müssen wir uns durch einen Zusatzergänzung hier absichern?
Ich nöchte auf jeden Fall vermeiden, dass der Endkunde die Zollerhebungen von uns einfordern kann.

Lieferungen werden teils aus Deutschland, teils aus Süd Korea erfolgen. Rechnungssteller wird aber stets die deutsche Niederlassung sein.

Für Ihren juristischen Rat wäre ich Ihnen sehr verbunden.



Marke eintragen oder verletzt?

Marke eintragen oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Kennst du die IHK - die wissen so was.

Übrigens verzollt der der die Waren einführt, nicht der der Sie herstellt.

Uwe

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.109 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen