Einführung "rechtssicherer" E-Mail/E-Justice

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Nach United Internet (GMX und Web.de) führt nun auch die Deutsche Telekom die „rechtssichere" E-Mail ein.

Die Registrierung ist für Privatkunden zunächst kostenlos.

Daniel Hesterberg
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: http://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Preis: 60 €
Antwortet: ∅ 3 Std. Stunden

Ab sofort können sich Privatkunden anmelden und ihre persönliche De-Mail-Adresse reservieren.

Die E-Mail-Anbieter GMX und Web.de aus dem United-Internet-Konzern hatten vorvergangene Woche den Startschuss für die Registrierung gegeben.

Mitte der letzten Woche startet auch die Deutsche Post mit ihrem E-Postbrief - dabei handelt es sich um per E-Mail aufgegebene Post, die auch als gedruckter Brief zugestellt werden kann.

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Es regelt die Einrichtung einer sicheren Kommunikationsplattform, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Einhaltung der Sicherheitsstandards überwacht wird. Bürger erhalten ein "De-Mail"-Konto bei einem der oben genannten akkreditierten Dienstanbieter nur, wenn sie sich mit ihrem Personalausweis identifiziert haben.

Durch die vorangegangene Registrierung sollen die De-Mails rechtsverbindlichen Charakter haben und eine Alternative zum Beispiel für den Briefverkehr mit Behörden oder Anwälten darstellen.

Die Telekom will ihren Kunden die Gebühr für die Registrierung und das Postfach zunächst erlassen, darüber hinaus sollen die Nutzer eine bestimmte Anzahl von Gratis-Mails erhalten. Wie viel De-Mails kosten sollen, steht noch nicht fest.

Im Referentenentwurf für das zugrundeliegende Gesetz steht, es sei von Portokosten deutlich unter den heute üblichen 55 Cent für einfache Briefe auszugehen.

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Das Verfahren könne nach Mitteilung der Deutschen Telekom auch das klassische Einschreiben mit Eingangsbestätigung ersetzen.

Der Registrierungsprozess sei allerdings „relativ aufwendig" und werde irgendwann Geld kosten.

Die De-Mail-Adressen werden nach einem einheitlichen Muster gebildet: vorname.nachname@anbieter.de-mail.de.

Wenn bei häufigeren Personennamen die Adresse schon vergeben ist, werden Ziffern an den Namen angehängt.

Diese Einrichtung von einer weiteren Möglichkeit moderner Kommunikationsmittel und der gesetzliche Rahmen dazu werden nach meiner Ansicht die nationale und später vielleicht auch internationale Kommunikation weiter revolutionieren.

Schon heute läuft eine Vielzahl des Schriftverkehrs im geschäftlichen Bereich über die Versendung von E-Mails, wohin gegen meiner Erfahrung nach der Einsatz der so genannten qualifizierten elektronischen Signatur weiterhin ein Schattendasein fristet und nicht wirklich vorankommt.

Häufig wird diese nur im (anwaltlichen und) gewerblichen Bereich eingesetzt, auch erst eine Reihe von Gerichten bieten diese Möglichkeit der Kommunikation.

§ 126a des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - Elektronische Form – schreibt vor:

Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.

Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleichlautendes Dokument in der in Absatz 1 bezeichneten Weise elektronisch signieren.

§ 130a der Zivilprozessordnung (ZPO) - Elektronisches Dokument – führt dazu ergänzend aus:

Soweit für vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, für Anträge und Erklärungen der Parteien sowie für Auskünfte, Aussagen, Gutachten und Erklärungen Dritter die Schriftform vorgesehen ist, genügt dieser Form die Aufzeichnung als elektronisches Dokument, wenn dieses für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist. Die verantwortende Person soll das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen. Ist ein übermitteltes elektronisches Dokument für das Gericht zur Bearbeitung nicht geeignet, ist dies dem Absender unter Angabe der geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mitzuteilen.

Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Dokumente bei den Gerichten eingereicht werden können, sowie die für die Bearbeitung der Dokumente geeignete Form. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Die Zulassung der elektronischen Form kann auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt werden.

Ein elektronisches Dokument ist eingereicht, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung des Gerichts es aufgezeichnet hat.

Trotz vielfältiger Aktivitäten des Bundesjustizministeriums, der Landesjustizverwaltungen, der Bund-Länder-Kommission und anderer Gremien hat sich eJustice meines Erachtens bisher nicht grundlegend durchgesetzt.

Neuigkeiten gibt es auch auf europäischer Ebene:

Die EU hat vor ein paar Tagen das europäisches E-Justiz-Portal eröffnet

Mit dem am 16.7.2010 von der EU eröffneten E-Justiz-Portal ( https://e-justice.europa.eu ) erhalten Bürger, Unternehmen und Juristen Informationen zu Recht und Rechtspraxis in allen Mitgliedstaaten. So können Urlauber oder Geschäftsreisende im EU-Ausland mit einem Klick einen Anwalt oder Notar finden. Ein Richter kann sich problemlos über in anderen EU-Ländern angewandte Bestimmungen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


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