Einforderung einer Rechnung nach Erlass

7. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
VivaldisMuse
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einforderung einer Rechnung nach Erlass

Hallo Zusammen,

Ich bin nicht ganz sicher, ob der Beitrag hier korrekt ist, hoffe aber das man mir trotzdem helfen kann.

Um ein besseres Verständnis zu gewähren, möchte ich an dieser Stelle etwas weiter ausholen.

Im November 2016 wurde das parkende Auto von Person A schwer beschädigt. Das Auto wurde schwer beschädigt und war nicht mehr fahrtüchtig. Am Tag des Unfalls wurden also beide Autos abgeschleppt. Person A fuhr daraufhin mit dem Abschleppunternehmen mit, das sich um den Kontakt zu einem Anwalt und einem Gutachter kümmerte und herstellte, die Person A als Opfer zustanden.
Person A wurde daraufhin beraten und darauf hingewiesen, dass sie Anrecht auf einen Leihwagen hätte. Hier würden keine Kosten für Person A entstehen, da Person A an dem Unfall keine Schuld trug und die gegnerische Versicherung alle Kosten übernehmen würde.

Soweit so gut. Für Person A schien laut Anwalt alles im Januar 2017 abgeschlossen zu sein.
Im Juli 2017 meldete sich plötzlich die Autoverleihfirma. Diese forderte Kosten in Höhe von ca €750 ein, da die gegnerische Versicherung nur 50% übernommen hatten. (Der Leihwagen für 14 Tage kostete plötzlich fast 1500€)
Person A wandte sich also an den Anwalt, der den Fall betreut hatte. Der Anwalt wendete sich an die gegnerische Versicherung und erhielt die Aussage, das keine weiteren Kosten übernommen werden würden. Der Anwalt meldete dies Person A und teilte weiterhin mit, dass Person A nun selbst entscheiden müsste, wie weiter vorgegangen würde. Der Anwalt wies weiterhin daraufhin, dass es allerdings ein neuer Fall wäre und entsprechend vergütet werden müsste.

Person A überprüfte daraufhin die Vertragsunterlagen mit der Verleihfirma und stellte fest, dass Posten berechnet wurden, die vertraglich nicht vereinbart waren.
Person A schrieb daraufhin der Leihwagenfirma und listete die falsch berechneten Posten auf und schlug eine Vergleichssumme vor, da kein Interesse an einem Rechtsstreit bestand.

Die Leihwagenfirma meldete sich und versicherte schriftlich, dass sie sich mit 50% der Summe zufrieden geben würden und der Fall dann für die Firma abgeschlossen wurde.

Da die vorgeschlagene Summe der Leihwagenfirma etwa 30€ teurer war, als die von Person A vorgeschlagene Summe, entschied Person A sich den Betrag zu überweisen und legte den Fall ad acta.

Nun meldete sich im Dezember 2017 ein Insolvenzverwalter, da die Firma im September 2017 (nach Korrespondenz mit Person A und Abschluss des Falls) Insolvenz angemeldet hat und verlangt die von der Leihwagenfirma erlassene Summe.

Was kann Person A tun? Ist dies rechtens? Kann Person A dem Insolvenzverwalter die Unterlagen (Korrespondenz/ Vertragsunterlagen etc.) zukommen lassen und die Sache ist gegessen?

Vielen Dank im Voraus!

Beste Grüße,

VivaldisMuse

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von VivaldisMuse):
Ist dies rechtens?

Ja, die Forderung ist rechtens.
Fordern kann man ja bekanntlich vieles ...



Zitat (von VivaldisMuse):
Kann Person A dem Insolvenzverwalter die Unterlagen (Korrespondenz/ Vertragsunterlagen etc.) zukommen lassen

Wenn dann höchstens (beglaubigte) Kopien.
Die Originale sollte man nicht aus der Hand geben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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